(bm) In der Schulordnung der Gemeinde St. Margareten wird das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art während des Unterrichts untersagt. Eine muslimische Schülerin weigerte sich jedoch, ohne Kopftuch den Schulunterricht zu besuchen. Ihre Familie hat daraufhin Rekurs beim Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen eingelegt. Ohne Erfolg: Der Rekurs wurde abgewiesen. Mit Unterstützung des islamischen Zentralrats der Schweiz hat die aus Bosnien-Herzegowina stammende Familie schliesslich beim sankt-gallischen Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.
Das Urteil wurde am 11. November 2014 gefällt. Das Gericht hat die Beschwerde der muslimischen Schülerin gestützt. Im Entscheid schreibt das Gericht, dass es zur Auffassung gekommen sei, «dass die Durchsetzung des Kopfbedeckungsverbots während des Unterrichts an der öffentlichen Schule zurzeit einen unverhältnismässigen Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit» darstelle. Die Beschwerde werde daher gutgeheissen und der angefochtene Entscheid des Bildungsdepartements des Kanton St. Gallen vom 12. März 2014 aufgehoben.
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Lesen Sie den Gerichtsentscheid vom 11. November 2014 hier.
Kopftuch im Unterricht erlaubt
Das sankt-gallische Verwaltungsgericht erlaubt das Tragen eines islamischen Kopftuchs im Schulunterricht. Mit diesem Urteilsentscheid Mitte November 2014 hat das Gericht die eigereichte Beschwerde einer muslimischen Schülerin aus St. Margrethen, die ohne Kopfbedeckung zur Schule hätte gehen sollen, gestützt.
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