Bundesparlament

Künftig zwei Wochen Jugendurlaub

Wer sich für die Jugendarbeit engagiert, soll Anrecht auf zwei Wochen unbezahlten Urlaub haben. Dies hat das Bundesparlament entschieden. In anderen Geschäften zeigte es sich weniger jugendfreundlich, etwa beim Schutz vor Tabakwerbung.

Nationalrätin Sibel Arslan wollte das Stimm- und -Wahlrecht für 16- und 17-Jährige auf Bundesebene einführen, scheiterte aber damit. Foto: Parlamentsdienste / Pascal Mora

Bald werden junge Erwachsenen zwei Wochen Jugendurlaub pro Jahr bei ihrem Arbeitgeber beantragen können. Das 1991 eingeführte Instrument ist für Leute gedacht, die sich unentgeltlich in der ausserschulischen Jugendarbeit engagieren, also etwa bei der Pfadi. Das Bundesparlament hat in der Frühlingssession, die am 15. März zu Ende ging, einen Vorstoss an den Bundesrat überwiesen, der eine Verdoppelung des unbezahlten Urlaubs verlangt.

Weniger Herz für die Jugend zeigten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei der Umsetzung der 2022 angenommenen Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Nachdem der Vorschlag des Bundesrats zuerst verwässert worden war, versenkte ihn das Parlament nun. Damit verzögert sich der bessere Schutz für Minderjährige.

Stimmrechtsalter 16 versenkt

Ebenso gescheitert – und zwar definitiv – ist das Bestreben, 16- und 17-Jährigen das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene zu verschaffen. Der Vorstoss von Sibel Arslan (Grüne, Basel-Stadt) wurde abgeschrieben. Er ist damit vom Tisch. Zuvor hatte sich der Nationalrat diesem Schritt drei Mal widersetzt. Nur gerade im Kanton Glarus können 16-Jährige mitbestimmen. Auf gutem Weg ist ein Stimmrecht ab 16 im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Ansonsten sind bisher alle Anläufe versandet.

Neuer Vorschlag zu Kitas

Bereits vor dem Beginn der Session wurde ein neues Kapitel bei der Förderung der familienexternen Kinderbetreuung eröffnet. Die vorberatende Kommission des Ständerats stellte dem Vorschlag des Nationalrat einen eigenen entgegen. Dieser geht nun in die Vernehmlassung. Im Unterschied zum Nationalrat ist kein Bundesbeitrag vorgesehen. Stattdessen soll das zusätzliche Geld zur Entlastung der Eltern via Arbeitgeber und allenfalls mit einem Beitrag der Arbeitnehmenden zusammenkommen. Ein Bundesbeitrag sei zu teuer und dessen Umsetzung werde zu kompliziert, argumentierte die Kommission. Zudem müssten primär die Kantone und die Gemeinden aktiv werden und nicht der Bund.

Die nationalrätliche Variante würde den Bund rund 710 Millionen Franken pro Jahr kosten. Der neue Vorschlag verzögert nun die Anschlusslösung an die kürzlich verlängerte Anschubfinanzierung des Bundes für Kindertagesstätten (Kitas). Eine erneute Verlängerung ist deshalb absehbar.

 

Datum

15.03.2024

Autor
Christoph Aebischer

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