Das Lohnsystem der Lehrpersonen und der Schulleitung Volksschule im Kanton Aargau wird grundsätzlich revidiert. Dies teilt das Departement Bildung, Kultur und Sport Aargau auf seiner Website mit. Nach dem Beschluss des Grossen Rates wird das neue Lohnsystem, das auf einer analytischen Funktionsbewertung basiert, auf den 1. Januar 2022 eingeführt.
Höheres Lebenseinkommen, schnellerer Stufenanstieg
Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) zeigt sich auf seiner Website erfreut über den Beschluss des Aargauer Grossen Rats. Dieser sei ein grosser Erfolg für die Lehrpersonen im Kanton Aargau und das Ergebnis von mehrjähriger intensiver Lobbyarbeit des Verbands. Der alv listet konkrete Änderungen auf, die sich durch den Wechsel auf das neue Lohnsystem Arcus ergeben: «Beschlossen wurde beispielsweise eine signifikante Lohnerhöhung für Primarlehrpersonen, ein schnellerer Stufenanstieg und somit ein höheres Lebenseinkommen und eine Marktzulage für Lehrpersonen der Sekundarstufe II.»
Stufenanstieg in Frage gestellt
Vor eine andere Situation sehen sich die Lehrerinnen und Lehrer in Zürich gestellt. Das Zürcher Parlament beschliesst demnächst darüber, ob der automatische Stufenanstieg für die Lehrpersonen ausgesetzt werden soll. «Sollte der im Rahmen der Corona-Sparmassnahmen eingebrachte Antrag durchkommen, wäre das ein verheerendes Signal an die rund 16'000 Lehrpersonen im Kanton – und vor allem auch an künftige Lehrerinnen und Lehrer», warnen der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV) und der Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH) in einer Medienmitteilung. Die Zürcher Volksschule sehe sich bereits jetzt mit einem gravierenden Mangel an Lehrpersonen konfrontiert, der durch die kurzsichtige Massnahme weiter verschärft würde.
Entscheid käme faktischer Lohnkürzung gleich
Die automatischen Stufenaufstiege seien ein wichtiger Bestandteil des Lohnsystems für Lehrpersonen. «Aufgrund der Eigenheiten des Bildungssystems sind klassische Karrieremöglichkeiten wie in anderen Branchen im Lehrberuf weder möglich noch vorgesehen», schreiben die beiden Verbände. Das vorgeschlagene Aussetzen der Stufenanstiege für ein Jahr käme deshalb einer faktischen Lohnkürzung gleich – indem eine fix versprochene Lohnerhöhung nicht auf den vereinbarten Zeitpunkt gewährt werde.