Mit dem Velo und zu Fuss sicher unterwegs

Kinder bis zwölf Jahre dürfen seit diesem Jahr auf dem Trottoir Velo fahren, wenn kein Veloweg vorhanden ist. Sie müssen dort Rücksicht auf die Fussgängerinnen und -gänger nehmen, die immer Vortritt haben. Eine Informationskampagne macht die neuen Trottoirregeln bekannt. 

Foto: iStock/CasarsaGuru

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Kinder bis zwölf Jahre mit ihrem Velo auf dem Trottoir fahren, wenn es keinen Velostreifen gibt oder es auf der Strasse besonders viel Verkehr hat. Dabei haben sie auf die Fussgängerinnen und -gänger Rücksicht zu nehmen. Mit dieser Massnahme will der Bund die Sicherheit der jungen Velofahrenden erhöhen. 

Sicherheit hat Priorität 

Die beiden Verbände Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz haben nun die nationale Informationskampagne «Walk’n’roll» lanciert, um die neuen Trottoirregeln kindgerecht aufzuzeigen. Kinder erfahren in einem Clip und einem Flyer, wie sie sich auf ihren Velos regelkonform auf dem nun teilweise geteilten Trottoir fortbewegen können. Die neuen Regeln sollen zu einem rücksichtsvollen Klima und einem sicheren Zusammenleben beitragen. Deren Vermittlung erfolgt nicht nur online, sondern auch in der Verkehrserziehung an Schulen. 

Rücksicht nehmen und Vortritt gewähren 

Auf dem Trottoir haben die Fussgängerinnen und Fussgänger immer Vortritt. Es gilt, mit dem Velo gleich aufmerksam wie auf der Strasse zu fahren, abzubremsen und allenfalls abzusteigen, um Zusammenstösse zu vermeiden. Zugleich sollen die Kinder auf ihren Velos selbstbewusst und kontrolliert fahren lernen, damit sie sich bald auf der Strasse bewegen können. 

Datum

29.04.2021

Autor
pd/mw