KV-Reform 2022: Ja, aber…

Mit der Reform «Kaufleute 2022» soll die kaufmännische Grundbildung auf die künftige Arbeitswelt ausgerichtet werden. In einer Vernehmlassung erhielten verschiedene Ämter und Organisationen die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Reform abzugeben. Der LCH begrüsst die Reform grundsätzlich, hat aber auch wichtige Forderungen kommuniziert. 

Mit der KV-Reform 2022 werden die Ausbildungsgrundlagen der kaufmännischen Grundbildung und der Berufe des Detailhandels per 2022 einer Totalrevision unterzogen. Ziel der Reform ist es, die kaufmännische Grundbildung weiterzuentwickeln, damit die kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Fachkräfte fit für die Zukunft bleiben. Zu dieser Weiterentwicklung gehören die integrierte Förderung von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz, die Befähigung zum lebenslangen Lernen sowie die Hinführung zum selbstständigen Lernen und Arbeiten der Lernenden. 

Schnellschüsse vermeiden

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) führte bis 20. April 2021 eine Vernehmlassung zu den Entwürfen zur Verordnung über die berufliche Grundbildung sowie zum Bildungsplan für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ durch. Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) forderte in seiner Stellungnahme die für die Totalrevision zuständigen Trägerschaften auf, die Reform KV 2022 bedachtsam umzusetzen. «Schnellschüsse könnten nicht nur dem Image der kaufmännischen Lehre, sondern der gesamten dualen Bildung schaden», betonte er.

Der Dachverband begrüsst, dass die KV-Lehre neu auf die Handlungskompetenzen ausgerichtet wird, weil diese so direkt an die Kompetenzausrichtung des Lehrplans 21 der Volksschule anknüpfe. Er wendet aber ein, dass aus den Erfahrungen rund um die Entwicklung und Einführung des Lehrplan 21 auch Konsequenzen für andere Bildungsreformen wie die Reform KV 2022 gezogen werden sollten. Konkret brauche es genügend Zeit, damit Berufsfachschullehrpersonen ausgebildet werden, Handlungskompetenzen mit Fachwissen verbunden werden und dadurch auch zielgerichtete Lehrmittel und Lernaufgaben entstehen können. Der LCH befürchtet, dass all dies nicht bis im Sommer 2022 umgesetzt werden kann, ohne dass Qualitätsverluste entstehen. Zudem sieht er die Attraktivität der Lehrtätigkeit an kaufmännischen Ausbildungsstätten gefährdet, wenn zu wenig Zeit für fundierte Weiterbildung und Unterrichtsentwicklung zur Verfügung steht.

Schwächung der Landessprachen

Dass Lernende mit unterschiedlichen Leistungsniveaus nicht mehr in die Profile E und B unterteilt werden sollen, sieht der Dachverband als Chance. Allerdings bringe die Heterogenität grosse Herausforderungen für die Lehrpersonen mit sich, gibt er zu bedenken. In den Entwürfen vermisst der LCH zudem eine Verankerung der integrierten Berufsmatura (BM1): «Falls die Berufsmaturität mit der kaufmännischen Ausbildung nicht mehr so kombiniert werden kann wie bisher, sind negative Auswirkungen auf den Stellenwert der kaufmännischen Lehre zu erwarten.» Auch die Durchlässigkeit für die BM2, die Berufsmatura nach abgeschlossener Berufslehre, sei mit der freien Wahl der Fremdsprachen gefährdet. Neu soll nämlich nur noch eine Fremdsprache obligatorisch sein, eine zweite kann im Wahlpflichtbereich anstatt einer individuellen Projektarbeit gewählt werden. 

In einem separaten Brief an Bundespräsident Guy Parmelin hat der LCH zu diesem Punkt spezifisch Stellung genommen. Dadurch, dass die zweite Landessprache neu optional und dadurch abwählbar werden soll, bestehe die reelle Gefahr, dass kaum mehr Schülerinnen und Schüler eine zweite Landessprache wählen werden. «Gerade in kaufmännischen Berufen sind aber gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Französisch bedeutsam», so der LCH. Die Sorge deponierte er deshalb direkt bei Parmelin, da diese Entwicklung auf die Volksschule und die dortigen Anstrengungen zur Stärkung der Landessprachen Einfluss haben könnte.  

Mehr Zeit und mehr Ressourcen

Der LCH fordert in seiner Stellungnahme das SBFI auf, zuerst die nötigen Vorarbeiten in Angriff zu nehmen, da der Zeitplan für die Umsetzung der Reform mit einem Jahr zu kurz bemessen sei. Dann gelte es, einen sorgfältigen Change-Management-Prozess zu initiieren. Es brauche ausreichende Ressourcen für die Aus- und Weiterbildung sowie ein Zeitbudget für die Lehrpersonen, wenn diese bei fehlenden Lehrmitteln auch noch eigene Unterrichtsmaterialien erstellen müssten. Ausserdem seien die Lehrpersonen beziehungsweise deren Verbände bei den kommenden Arbeiten angemessen in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Bisher habe der Einbezug zu wenig stattgefunden: «Es überrascht insofern also nicht, dass für Lehrpersonen zu viele Fragen offen sind und wenig Vertrauen in die Reform entwickelt werden konnte.»

Datum

30.04.2021

Autor
Anna Walser