2003 haben Bund und Kantone die gesetzlichen Grundlagen für eine Ergänzungsprüfung geschaffen, die den Inhaberinnen und Inhaber eines Berufsmaturitätszeugnisses den Zugang zu den universitären Hochschulen ermöglicht. Die entsprechenden Erlasse wurden nun revidiert und ihr Geltungsbereich auch auf die Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmaturitätszeugnisses ausgedehnt. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung seiner Verordnung am 9. November 2016 beschlossen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat einer analogen Revision des EDK-Reglements am 27. Oktober 2016 im Rahmen ihrer Jahresversammlung zugestimmt.
Bisher mussten Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität, die an einer Universität studieren wollten, die gymnasiale Maturität nachholen. Mit der neuen Ergänzungsprüfung soll – wie bei Berufsmaturandinnen und -maturanden – nun festgestellt werden, ob Fachmaturandinnen und Fachmaturanden über die entsprechenden Kompetenzen zur Aufnahme eines Studiums an einer universitären Hochschule verfügen. Mit der Änderung der Verordnung bzw. des Reglements gilt die bestandene Ergänzungsprüfung zusammen mit dem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnis als einer schweizerischen oder schweizerisch anerkannten gymnasialen Matura gleichwertiger Abschluss. (pd)
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Medienmitteilung des Bundesrats vom 9. November 2016
Neu mit Fachmatur und Ergänzungsprüfung an die Uni
Ab kommendem Jahr werden auch Personen, die über eine Fachmatur verfügen, an einer Universität studieren können. Nach erfolgreich bestandener Ergänzungsprüfung ist ihnen der Zugang sicher. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsveränderung beschlossen.
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