EDK möchte Mindestalter für Quereinsteigende senken

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und - direktoren möchte das Mindestalter für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger auf 27 Jahre senken. Die Anhörung dazu ist gestartet.

Die EDK will mit der Änderung dem Fachkräftemangel entgegenwirken.Foto: pixabay/Gerd Altmann

Für Quereinsteigende in den Lehrberuf gilt momentan ein Mindestalter von 30 Jahren. Das möchte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und - direktoren (EDK) ändern: Das Mindestalter soll auf 27 Jahre gesenkt werden – dies auch im Zug des Fachkräftemangels, wie die EDK in einer Mitteilung schreibt.

Die EDK möchte darum das Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen anpassen. Zu den Voraussetzungen gehören neben dem Mindestalter auch eine Maturität, ein Fachmittelschulausweis oder ein eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Zudem wird eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verlangt.

Die Anhörung zur Anpassung des Reglements läuft bis zum 31. März 2023.

Datum

02.02.2023

Autor
(pd/ck)