Rahmenlehrplan für Maturitätsschulen ergänzt

Für die Erstsprache und Mathematik hat die EDK den Rahmenlehrplan (RLP) für Maturitätsschulen mit einer Beschreibung des Könnens und Wissens ergänzt, um so eine genauere Bestimmung der Studierfähigkeit zu erreichen. Zudem empfiehlt die EDK den Kantonen, die Maturitätsprüfungen in ihrem Kanton zu harmonisieren. 

Die von Bund und EDK durchgeführte Evaluation der gymnasialen Maturität aus dem Jahr 2008 (EVAMAR II), hat unter anderem ergeben, dass ein Teil der Schweizer Maturandinnen und Maturanden zwar zum allgemeinen Hochschulzugang berechtigt ist, dennoch in den Bereichen Mathematik und Erstsprache über ungenügendes Wissen und Können verfügt.

Die EDK hat in der Folge mehrere Projekte lanciert, so unter anderem die Bestimmung der basalen Kompetenzen in Erstsprache und Mathematik, die von vielen Studiengängen vorausgesetzt werden. Am 17. März 2016 hat die EDK diese Kompetenzen, die auf ein paar wenigen Seiten beschrieben sind, als Anhang des bestehenden Rahmenlehrplans der EDK für Maturitätsschulen verabschiedet. «Den Kantonen wird empfohlen, die notwendigen Rahmenvorgaben zu erlassen, um sicherzustellen, dass die Kompetenzen während des Gymnasiums durch alle Schülerinnen und Schüler erworben werden», heisst es in der Medienmitteilung der EDK vom 6. April 2016.

Des Weiteren richtet die EDK die Empfehlung an die Kantone, «die Maturitätsprüfungen in ihrem Kanton zu harmonisieren und ihre Schulen beim gemeinsamen Prüfen zu unterstützen.» Dies bedeute nicht, einheitliche Prüfungen durchzuführen, aber dieselben in den Bereichen Inhalt, Niveau und Art der Bewertung aufeinander abzustimmen.

Der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer VSG begrüsst in seiner Medienmitteilung vom 6. April 2016 das Interesse der EDK an der gymnasialen Bildung und ihre Absicht, am prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen für Inhaber einer gymnasialen Maturität festzuhalten. In der Umsetzung der Projekte sieht der VSG allerdings noch Handlungsbedarf. (bm)

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Medienmitteilung EDK vom 6. April 2016: Gymnasiale Maturität: Allgemeine Studierfähigkeit genauer bestimmt
Medienmitteilung VSG vom 6. April 2016: Gymnasiale Maturität: Empfehlungen der EDK

Datum

07.04.2016