Sexualkunde verletzt keine Grundrechte

 Im Sommer 2011 erzeugte die Einführung des neuen Sexualkundeunterrichts im Kanton Basel-Stadt viel Widerstand. Zwei Familien zogen ihr Dispensgesuch bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dessen Urteil wurde nun am 18. Januar veröffentlicht: Kinder müssen den Unterricht besuchen, er verletzt keine Grundrechte.

Im Sommer 2011 erzeugte die Einführung des neuen Sexualkundeunterrichts im Kanton Basel-Stadt viel Widerstand. Zwei Familien zogen ihr Dispensgesuch bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dessen Urteil wurde nun am 18. Januar veröffentlicht: Kinder müssen den Unterricht besuchen, er verletzt keine Grundrechte.

 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stützt damit auch das Bundesgericht. Dieses entschied bereits im November 2014, dass der Unterricht für Primarschüler zumutbar sei. Im Urteil des Europäischen Gerichtshof wird klar betont, dass der Sexualkunde ein wichtiger Bestandteil der Schulerziehung sei. Es gehe darum, Schüler auf die durchaus reale Gefahr von sexuellen Übergriffen und Missbrauch vorzubereiten.

 

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Datum

24.01.2018