Im November 2005 revidierte der Kanton Schaffhausen sein Lohnsystem. Aufgehoben wurde in diesem Zug die geschlechterbedingte Diskriminierung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen. Doch nicht für alle herrschte damit Lohngerechtigkeit: Während jüngeren Lehrpersonen der Lohn um rund 1000 Franken im Monat erhöht wurde, erhielten die älteren Lehrpersonen eine deutlich geringere Lohnerhöhung von knapp 400 Franken monatlich.
Zu Unrecht, stellte kürzlich das Schaffhauser Obergericht fest. Die Kindergärtnerinnen-Einsteigerlöhne seien zwar allenfalls aus Gründen der Marktkonformität ab November 2005 über das aus Lohngleichheitsgründen notwendige Mass angehoben worden. Trotzdem ergebe sich doch als Gesamtbild, dass «die frühere Lohndiskriminierung bei den älteren Kindergärtnerinnen und damit auch namentlich bei den Beschwerdeführerinnen durch die vorgenommene Überführung und die anschliessende Lohnentwicklung nicht ganz beseitigt worden ist.» Dies schreibt das Obergericht in seinem Entscheid. Mit der Überführung ist jene ins neue Lohnsystem gemeint.
LSH unterstützte Klage
«Wir von den Lehrerinnen und Lehrer Schaffhausen LSH sind sehr erleichtert, dass diese Klage zu Gunsten der Lehrpersonen Kindergarten ausgefallen ist», sagt Cordula Schneckenburger, Präsidentin LSH, auf Anfrage. Der LSH habe die Lohnklage vollumfänglich unterstützt. Zusammen mit den betreffenden Lehrpersonen habe der Rechtsanwalt, der den LSH bei rechtlichen Schritten begleitet, die Klage lanciert. Der LSH hat die Arbeit des Rechtsanwalts bezahlt: Alle Klägerinnen sind Mitglieder des LSH und hatten nach Ermessen des Verbands Anspruch auf diese Unterstützung.
Erleichtert sei der LSH über das Urteil auch, gerade weil die Klage keine Pauschalklage sei. «Im Kern bestätigt sie zwar die Annahme, dass Lehrpersonen am Kindergarten vergleichsweise schlechter bezahlt wurden, weil dieser Beruf ein ausgewiesener Frauenberuf ist. Andererseits haben bereits die Klägerinnen vor Jahren genau nachrechnen lassen, was ihnen beim Wechsel ins neue Lohnsystem eigentlich zustünde», ergänzt Cordula Schneckenbürger. Deshalb sei die Klage eben auch sehr differenziert, was ihr vermutlich, neben anderen Gründen, zum Durchbruch verholfen habe.
Weiterzug ans Bundesgericht möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vizepräsident des Obergerichts, Arnold Marti, sagte gegenüber Radio Munot, dass die Forderungen aller 24 Kindergärtnerinnen zusammen für die gesamte Dauer überschlagsmässig gegen zwei Millionen Franken betragen könnten. Die Regierung prüft gemäss Angaben von Radio Munot einen Weiterzug ans Bundesgericht. (dc, Quellen: Entscheid Schaffhauser Obergericht und Radio Munot)
Download
Detaillierter Entscheid des Schaffhauser Obergerichts
Pressestimmen
Schuldet der Kanton einigen Kindergärtnerinnen bis zu 2 Millionen Franken? (Radio Munot, 9.12.2016)
Regierung prüft Weiterzug ans Bundesgericht (Radio Munot, 13.12.2016)