Sollen Eltern für die Frühförderung bezahlen?

Die Kantone Thurgau und Luzern sind nicht mehr bereit, in jedem Fall die Zusatzkosten für Deutschunterricht für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler zu tragen. Im Kanton Thurgau haben vier Personen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Der LCH begrüsst es, dass das Bundesgericht nun Klarheit schaffen muss. 

Viele fremdsprachige Schülerinnen und Schüler der Kindergarten- und Primarstufe lernen oft erst beim Eintritt in den Kindergarten respektive in die Schule Deutsch. Das kostet die Kantone viel Geld. Die Kantonsparlamente in Thurgau und Luzern haben deshalb ihre Gesetze so geändert, dass ein Teil der Kosten den Eltern belastet werden kann. Während in Luzern die Referendumsfrist noch läuft, plant die Thurgauer Regierung, das geänderte Volksschulgesetz per 1. August in Kraft zu setzen. Vier Personen haben am Bundesgericht nun eine Beschwerde eingereicht.

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz begrüsst die Beschwerde gegen das Thurgauer Modell. «Es ist gut, wenn das Bundesgericht in dieser Frage Klarheit schafft», sagt Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH, gegenüber dem Tages-Anzeiger vom 12. April 2016. Aus Lehrersicht sei das neue Gesetz problematisch, da die Lehrperson eine Sprachabklärung beim Kind durchführen müsse. Dies würde das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrperson belasten.

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Eltern fremdsprachiger Kinder sollen Extra-Deutschstunden selber zahlen (Tages-Anzeiger online, 12.04.2016)
 

Datum

13.04.2016