Sommersession 2020: Unterstützung für Bildung und Frühförderung

In der abgeschlossenen Sommersession hat der Ständerat über 28 Milliarden Franken für die BFI-Botschaft 2021–2024 bewilligt. Derweil hat der Nationalrat einen Gesetzesentwurf angenommen, der es dem Bund ermöglicht, die Kantone bei der Frühförderung von Kindern zu unterstützen.

Mehr Mittel für Bildung und Forschung

Nachdem die Frühjahrssession aufgrund der Coronapandemie vorzeitig abgebrochen werden musste, ging die Sommersession ordnungsgemäss am Freitag, 19. Juni 2020, zu Ende. Insgesamt waren vier bildungspolitische Vorstösse traktandiert. Das Wichtigste gleich vorweg: Der Ständerat hat die 27,9 Milliarden Franken, die der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021 bis 2024 (BFI-Botschaft 2021–2024) beantragte, auf knapp 28,1 Milliarden Franken erhöht. In den Grundzügen war er aber einverstanden mit den Weichenstellungen des Bundesrats.

Der Bund will die Hochschulen mit 16,6 Milliarden Franken unterstützen. Dieser Betrag verteilt sich unter anderem auf den ETH-Bereich, aber auch auf kantonale Hochschulen und Fachhochschulen. Forschung und Innovation sollen rund 7 Milliarden Franken erhalten. Diese Gelder sind unter anderem für Institutionen wie den Schweizerischen Nationalfonds bestimmt. Für die Berufsbildung sieht die BFI-Botschaft insgesamt rund 4,3 Milliarden Franken vor. Ein Augenmerk liegt auf der Förderung von älteren Arbeitnehmenden und Menschen mit schlechten Berufsqualifikationen. Grosszügiger als der Bundesrat war die kleine Kammer dagegen beispielsweise mit der Innovationsförderung, für die sie zusätzliche 130 Millionen bewilligte. Im Gegenzug lehnte sie aber den Antrag des Bundesrats ab, bis zur Klärung der Teilnahmebedingungen zum Mobilitätsprogramm Horizon Europe und der Nachfolgelösung für die Erasmus-Programme einen Teil der BFI-Mittel sperren zu können. Der Bundesrat argumentierte damit, Gelder zurückhalten zu können, falls die Ausgaben zu stark anstiegen. Der Stöckli hielt dagegen, dass die Institutionen Planungssicherheit bräuchten. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Gleichwertige Grundlage für Austauschprogramme

Um Bildungsaustausch ging es auch bei der Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Der Ständerat hat den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen einstimmig zugestimmt. Im Gesetz soll verankert werden, dass der Bildungsaustausch für Studierende, Berufsleute, Schülerinnen und Schüler weniger stark auf die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme fokussiert ist, sondern Schweizer Programme gleichwertig umgesetzt werden können. Zudem soll die Regierung einer Agentur, deren Struktur und Rechtsform noch genannt werden müssten, Aufgaben übertragen können. Als Nächstes berät der Nationalrat über das revidierte Gesetz.

Bund unterstützt Kantone bei Frühförderung

Kinder sollen mit weniger grossen Unterschieden in ihrer Entwicklung in die Schulkarriere starten. Der Nationalrat hat mit 109 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Parlamentarische Initiative angenommen, damit Kinder bereits vor dem Kindergartenalter gefördert werden können. Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann, und zwar für die Dauer von je drei Jahren und in Höhe von jährlich 100'000 Franken. Insgesamt sollen in den nächsten zehn Jahren 8,45 Millionen Franken einsetzt werden. Die Gegner argumentierten vergeblich, dass es bereits genügend Angebote zur Frühförderung gebe. Zudem wäre es nicht nötig, dass der Bund zusätzliche Gelder für kantonale Programme ausbezahle. Die Befürworter hielten dagegen, dass gemäss Studien auch in der Schweiz nicht alle Kinder mit den gleichen Chancen in die Schule einsteigen könnten. Nun wird die kleine Kammer über die Vorlage befinden.

Akkreditierung als PH wird möglich

Am Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) lassen sich Berufsbildungsverantwortliche aus- und weiterbilden. Zudem befasst es sich mit der Zukunft von Berufen und der Berufsbildungsforschung. Damit sich das EHB als Pädagogische Hochschule akkreditieren lassen kann, muss das Parlament ein neues Gesetz verabschieden. Der Ständerat hat dieses EHB-Gesetz als Erstrat einstimmig gutgeheissen. Darin werden Aufgaben, Lehrdiplome, Titel, Organisation, Finanzierung und Aufsicht durch den Bund geregelt. Der Ständerat ergänzte das Gesetz dahingehend, dass die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt institutionalisiert wird. Dies soll sicherstellen, dass das EHB in diese Verbundpartnerschaft eingebunden bleibt. (Bild: Thinkstock/Borisb17)

Datum

19.06.2020

Autor
Maximiliano Wepfer