St. Gallen bezieht sich bei den neusten Lockerungen auf den Bundesrat. Dieser hat am 26. Juni 2021 entschieden, die Maskenpflicht am Arbeitsplatz aufzuheben. Über die Maskenpflicht am Arbeitsplatz darf demnach künftig der Arbeitgeber entscheiden. Bei den Schulen entscheiden die Kantone. Der Bildungsrat des Kantons St. Gallen hebt aufgrund dieses Bundesratsentscheids ab Montag die Maskenpflicht für Lehrpersonen der Volksschule und an den kantonalen Mittel- und Berufsschulen auf. Dies teilte die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen gestern mit.
Erste Lockerungen bewährten sich
Bereits seit Anfang Juni gilt im Kanton keine Maskenpflicht mehr für Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I. Wie die Staatskanzlei in ihrer Medienmitteilung schreibt, zeigen statistische Auswertungen, dass diese Lockerung keinen negativen Einfluss auf die Fallzahlen in der Volksschule hatte. Sie sei somit verhältnismässig gewesen und stütze das jetzige Vorgehen mit der Aufhebung der Maskenpflicht für Lehrpersonen. «Im Hinblick darauf, dass ab Samstag in vielen anderen Bereichen gelockert wird, die Fallzahlen weiter deutlich sinken und viele Lehrpersonen auch im Kanton St. Gallen geimpft sind, ist dies ein pragmatischer und nachvollziehbarer Schritt», sagt Dagmar Rösler, Zentralpräsidentin LCH, zum Vorgehen des Ostschweizer Kantons.
Immer mehr Kantone ziehen nach. Einzelne haben sie für die jüngeren Schülerinnen und Schüler aufgehoben, etwa der Kanton Aargau. Im Kanton Bern hat der Regierungsrat die Maskentragpflicht an Schulen ebenfalls aufgehoben.