Zwar ist das Volksschulgesetz nicht direkt mit einer Gesetzesänderung betroffen. Doch der im Mantelgesetz beinhaltete Mechanismus betrifft auch die Volksschule direkt. Zudem sind Gesetzesänderungen vorgesehen, die Akteure der Volksschule direkt betreffen, insbesondere die Kinder und Jugendlichen.
Grundsätzliche Bemerkungen
Der LEGR befürwortet ein vorausblickendes Vorgehen des Kantons, indem dieser sich auf eine unausgeglichene Finanzsituation in Graubünden vorbereitet. Ein solches Vorgehen muss mit Sorgfalt und Bedacht erfolgen. Es muss dabei einerseits die Ausgeglichenheit zwischen Massnahmen bei den Ausgaben und bei den Einnahmen gewahrt werden. Andererseits dürfen unserer Meinung nach die allfällig zu beschliessenden Massnahmen nicht am Volk vorbeigeschleust, sondern vom Volk demokratisch abgesegnet werden können. Diese beiden Grundprinzipien einer verantwortungsvollen und direktdemokratischen Staatsführung (good governance) werden mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision sowie mit dem geplanten Auslöser für ein Entlastungspaket nicht berücksichtigt. Der LEGR lehnt deshalb GrFlex in dieser Form ab.
Mechanismus eines Entlastungspakets
Nicht nachvollziehbar ist für uns ein Schwellenwert beruhend auf Finanzplanung und Budget. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass es keine nutzbaren Anhaltspunkte gibt für eine korrekte Finanzplanung, da die Einnahmen kaum zu prognostizieren sind. Deshalb scheint uns die Festsetzung eines Schwellenwertes basierend auf der Finanzplanung und Budget zu willkürlich, unverlässlich und unverantwortbar. Der Schwellenwert beim Defizit muss angesichts der Höhe des kantonalen Vermögens unserer Meinung nach mehrfach oder jeweils drei Jahre hintereinander wiederholt überschritten werden, um ein Entlastungspaket auslösen zu können.
Entlastungspaket breit abstützen und die direktdemokratischen Mittel wahren
Mit Nachdruck wehren wir uns grundsätzlich gegen einen Automatismus bei Überschreiten der Schwellenwerte, der a) keinen Einbezug von Direktbetroffenen (Vernehmlassung) vorsieht und b) die direktdemokratische Möglichkeit eines Referendums ausschaltet. Das aktuelle Vermögen des Kantons lässt der Regierung und dem Grossen Rat genügend Zeit, ein gut abgestütztes Entlastungspaket zu schnüren. Es gibt keinen Grund, das Vorhaben in der angedachten Eile umsetzen zu müssen. Die Massnahmen können einschneidend sein und fordern die notwendige Sorgfalt. Die ganz konkreten Auswirkungen sind für die Regierung und den Grossen Rat nur dann nachvollziehbar, wenn Direktbetroffene sich dazu vernehmen lassen können.
Haltung: Der LEGR lehnt das Vorgehen sowie den vorgeschlagenen Auslöser für den Start eines Entlastungspakets ab.
Anträge: • Dem Entlastungspaket muss eine Vernehmlassung vorausgegangen sein, bevor es dem Grossen Rat vorgelegt wird. • Der Beschluss des Grossen Rates muss dem Referendum unterstellt werden.
Entlastungspaket mit einem Paket zur Steigerung der Einnahmen verknüpfen
Das Überschreiten der Schwellenwerte bedingt eine Sanierung des Haushalts. Es ist jedoch nicht einsichtig, warum dabei nur die Ausgabenseite in den Fokus kommt. Genauso gut können auch einnahmeseitige Massnahmen den Bündner Finanzhaushalt ausgleichen.
Antrag: Der Mechanismus zum Entlassungspaket muss mit einem ebensolchen Mechanismus zu Mehreinnahmen in derselben Höhe wie beim Entlastungspaket verknüpft werden.