Stellungnahmen

Umsetzung der Lanzarote-Konvention gegen sexuelle Übergriffe auf Kinder

Das Bundesamt für Justiz hat zur Umsetzung der im Jahr 2008 unterzeichneten Konvention des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Anpassungen im Rechtssystem zur Vernehmlassung unterbreitet.

In ihrer Stellungnahme unterstützt die GL LCH insbesondere die Altersgrenze 18, den Einbezug der Internetkriminalität, die bessere Kontrolle von Personen, welche mit Kindern arbeiten, sowie die rechtliche Absicherung der bisher schon in Schulen geleisteten Aufklärungsarbeit. Lehrpersonen sollen geschützt sein vor Rechtsklagen, wenn sie ihre Aufgaben wahrnehmen. Vgl. auch die Stellungnahme des LCH vom 30.8.2011: "Unaufgeklärte Kinder sind ausgeliefert".

Vernehmlassung zur Umsetzung der Lanzarote-Konvention

Datum

17.01.2012

Ort
Zürich

Publikation
Stellungnahmen