Kinder aus „sans-papier“- Familien sollen nach der Volksschule eine Berufslehre beginnen können. Und das schon nach zwei und nicht erst nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz. Fünf Jahre Aufenthalt wie im Vorschlag des Bundes trifft alle Kinder, die in der 5. Klasse und später in die Volksschule eintreten. Der LCH möchte, dass auch diese Kinder eine Perspektive für sich entwickeln können und mit ihren Lebensplänen nicht ihre Familie gefährden.
Vernehmlassungsantwort zur Frage von Berufslehren für „Sans Papiers“-Kindern
Stellungnahmen
Vernehmlassungsantwort zur Frage von Berufslehren für „Sans Papiers“-Kinder
Datum
Ort
Zürich
Publikation
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