Umsetzung der Pädophilie-Initiative stockt

Unter dem Titel «Pädophilen-Prävention harzt» schreibt die NZZ am Sonntag, dass die meisten Schulen trotz des neuen Strafregisterauszuges auf die systematische Prüfung des strafrechtlichen Vorlebens verzichten würden. Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH, sieht Handlungsbedarf bei den kantonalen Bildungsdirektionen.

Seit Anfang des Jahres können beim Bundesamt für Justiz zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge bestellt werden: Den klassischen «Privatauszug» wie bis anhin oder den neuen spezielleren «Sonderprivatauszug». Dieser neue Strafregisterauszug speziell für Personen, die beruflich oder in ihrer Freizeit mit Minderjährigen zu tun haben, gibt Auskunft über Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen enthalten. 

Damit dieser Auszug aber Kinder und Jugendliche schützen kann, muss er von Schulen auch angefordert werden. Laut NZZ am Sonntag vom 1. Februar 2015 habe sich diese Neuerung noch nicht genug herumgesprochen. «Die kantonalen Bildungsdirektionen müssen die Schulbehörden auf den Auszug aufmerksam machen», fordert daher Beat W. Zemp, Zentralpräsident des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH. Er räumt aber ein, dass die ganze Debatte rund um die Pädophilie-Initiative bereits dazu geführt hätte, dass viele Schulen bei Neuanstellungen den herkömmlichen Strafregisterauszug verlangen würden. (bm) 

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Datum

10.02.2015