Gesteigert werden muss die Präventions- und Werterziehungsfähigkeit der Schulen. Für Lehrpersonen und Schulen gilt es, eine Balance zu finden zwischen Führung und Förderung, zwischen Disziplinierung und Verständnis. Die Schulen sind personell bedarfsgerecht auszustatten. Bei evidenten Straftaten muss wirklich gestraft werden. Eine reine Androhung schwächt die Autorität sowohl gesellschaftlicher Regeln als jene von Lehrpersonen und Schulleitungen. Jegliche Form von Sippenhaft hingegen lehnt der LCH entschieden ab.
Stellungnahme des LCH
Stellungnahmen
Vernehmlassung zur Bundes-Vorlage Massnahmen gegen Jugendgewalt
Datum
Ort
Zürich
Publikation
Stellungnahmen