«Werbeverbot mit Ausnahmen verkommt zur Alibiübung»

Vor der Behandlung in der kommenden Wintersession hat die Gesundheitskommission des Nationalrats Ausnahmeregelungen im Tabakproduktegesetz eingebaut. Bruno Rupp, Mitglied der Geschäftsleitung LCH, erklärt im Interview, weshalb diese Regelungen den Kinder- und Jugendschutz schwächen. 

Bild: Eleni Kougionis

Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat vergangene Woche den Entwurf des Tabakproduktegesetzes beraten und beantragt dem Nationalrat mit 18 zu 7 Stimmen, die Vorlage anzunehmen. Sie ist weitgehend dem Beschluss des Ständerats gefolgt, der in der Herbstsession die Werbe- und Sponsoringbeschränkungen verschärft hatte. So soll Werbung in der Presse und auf Internetseiten, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, erlaubt sein. Zudem sollen Firmen ihre Werbeausgaben nicht melden müssen. Gleichzeitig empfiehlt sie der grossen Kammer, die vom LCH unterstützte Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» abzulehnen.

Beide Vorlagen kommen in der Wintersession zur Abstimmung in den Nationalrat. Bruno Rupp fungiert als Bindeglied der Geschäftsleitung LCH zum Initiativkomitee und nimmt Stellung zu den Beschlüssen der SGK-N. 

Bruno, wie beurteilst du die entschärfenden Ausnahmeregelungen der SGK-N? 

Mit den Ausnahmeregelungen wird das Gesetz viel zu lasch. Kinder und Jugendliche können so nicht wirksam geschützt werden. Wer sich ernsthaft, glaubwürdig und nachhaltig für die Gesundheit von jungen Menschen einsetzen will, kann nicht gleichzeitig die zahlreichen entschärfenden Ausnahmeregeln unterstützen. 

Insgesamt liegen 38 Minderheitsanträge zu diesem Gesetzesentwurf vor. Was bedeutet das für die Diskussion im Parlament?

Wirtschaftlich interessierte Gruppierungen mit der Tabaklobby im Hintergrund werden wahrscheinlich ein grosses Gewicht in der Diskussion haben. Die Verwässerung des Gesetzes wird nicht zum Schutz der Gesundheit beitragen. 

Die SGK-N empfiehlt ebenso wie der Bundesrat, die Volksinitiative abzulehnen. Welche Gründe geben für dich den Ausschlag, die Initiative anzunehmen?

Der Genuss von Tabakprodukten ist nachweislich und unbestritten schädlich für die Gesundheit. Dies gilt für Minderjährige noch deutlicher als für Erwachsene. Sich für die Gesundheit von jungen Mitmenschen einzusetzen und gleichzeitig eine teilweise Werbung für Tabakprodukte zu unterstützen, ist widersprüchlich. Die von der SGK-N vorgeschlagene Regelung, dass in der Presse und auf Internetseiten, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, Werbung erlaubt sein soll, ist unrealistisch. Minderjährige konsumieren Werbung – egal, ob diese für sie bestimmt ist oder nicht. Werbung für ein Suchtmittel zu machen, ist unseriös. Es gibt keine sinnvolle Begründung, die Gesundheit der jungen Menschen aktiv zu gefährden und dafür aus wirtschaftlichen Gründen auch noch Werbung zu machen. Ein Werbeverbot mit zahlreichen Ausnahmen ist unglaubwürdig und verkommt bloss zu einer Alibiübung.
 

Datum

16.11.2020

Autor
Maximiliano Wepfer