Lilo Lätzsch, ein Ziel des neuen Berufsauftrags der Zürcher Bildungsdirektion ist es, die Lehrpersonen den übrigen Staatsangestellten gleichzustellen. Dies ist aber nicht gegeben, wenn sie weniger als einen Monat krank sind. Warum nicht?
Lehrpersonen können die Zeit, die sie für Sitzungen oder Weiterbildungen aufbringen, nicht aufschreiben. Im Schnitt macht dies 6,5 Stunden pro Woche aus, kann aber auch bis zu drei Arbeitstage betragen.
Auch andere Berufsgattungen müssen verpasste Arbeiten nachholen. Inwiefern liegt der Fall für die Lehrpersonen anders?
Es ist für Lehrpersonen schwierig bis praktisch unmöglich, gewisse Sitzungen und Weiterbildungen nachzuholen.
Welche Schritte sind konkret geplant, um die Ungleichbehandlung zu beseitigen?
Wir setzen darauf, dass Schulleitungen pragmatisch mit diesem Problem umgehen. Ansonsten werden wir rechtliche Schritte prüfen. Die unklare Situation muss so schnell wie möglich bereinigt werden.
Interview: Maximiliano Wepfer
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Medienmitteilung der Lehrpersonenverbände SekZH, VPOD und ZLV vom 7. Juli 2017: Kranke Lehrerinnen und Lehrer müssen Arbeitszeit nachholen
Zürcher Lehrpersonen schlechter gestellt
Im neuen Berufsauftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich sind die Lehrpersonen gegenüber den übrigen Staatsangestellten im Krankheitsfall schlechter gestellt. Wenn sie weniger als einen Monat krank sind, müssen sie die Arbeitszeit ausserhalb des Bereichs Unterricht nachholen. ZLV-Präsidentin Lilo Lätzsch fordert im Kurzinterview Anpassungen.
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