04.
Mai 2026

LCH fordert Dialog statt Verbote

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz will keine starren Kleidervorschriften an Schulen. In seinem neuen Positionspapier spricht sich der LCH für einen differenzierten Umgang mit dem Thema aus.

Grundsätzlich sollen Lernende ihre Kleidung frei wählen dürfen, findet der LCH. Foto: iStock/JackF

Die persönliche Freiheit der Lernenden und deren individuelle Entfaltung gewichtet der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH) sehr hoch. Obligatorische Schuluniformen oder strikte Kleidervorschriften an Schulen lehnt der Berufsverband deshalb ab. Kleiderfragen sollen primär über Erziehung, Dialog und Beteiligung gelöst werden, fordert der Verband in ein einem neuen Positionspapier. Es wurde an der Präsidienkonferenz am 25. April in Zürich verabschiedet. In «Kleidervorschriften an der Schule» spricht sich der LCH für partizipativ erarbeitete Kleiderregeln an Schulen aus. Dies erhöhe Akzeptanz, Transparenz und Wirksamkeit. Wo Vorschriften nötig seien, sollten sie geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei formuliert sein.

In gewissen Situationen im Schulalltag kommen Lehrpersonen aus Sicherheitsgründen nicht darum herum, den Schülerinnen und Schüler Vorgaben punkto Kleidung zu machen. Als Beispiele nennt der LCH etwa Schulreisen oder Arbeiten in Spezialräumen beim technischen Gestalten oder im hauswirtschaftlichen Unterricht. Solche situationsbezogene Vorgaben seien verhältnismässig und deshalb von allgemeinen Kleidervorschriften zu unterscheiden.

Unterschied Lehrpersonen und Lernende

Eine differenzierte Handhabung fordert der LCH in Sachen tragbarer religiöser Symbole wie eine Kette mit Kruzifix oder einem Kopftuch. Er unterscheidet dabei klar zwischen Lehrpersonen und Lernenden, wie Beat Schwendimann, Leiter der pädagogischen Arbeitsstelle des LCH, an der Präsidienkonferenz ausführte. So ist für Lernende religiöse Kleidung im Rahmen der Glaubens- und Gewissensfreiheit grundsätzlich zulässig. Ausnahmen sind nur aus Sicherheitsgründen oder bei allfälligen Störungen des Unterrichts möglich. 

Nicht so bei Lehrpersonen. Zwar lehnt der LCH verbindliche Dresscodes für Lehrpersonen ab. Sie unterliegen jedoch aufgrund der konfessionellen Neutralitätspflicht besonderen Regelungen bezüglich religiöser Symbole. Eine Verpflichtung, die im Vorfeld der Präsidienkonferenz für Diskussionen sorgte. Vor allem die Frage, ob Lehrerinnen beispielsweise ein Kopftuch tragen dürfen oder nicht, wurde zuletzt nicht nur medial, sondern auch im Verband intensiv besprochen. In seinem Positionspapier verweist der LCH darauf, dass gewisse Kantone das Tragen sichtbarer religiöser Symbole für Lehrpersonen gesetzlich geregelt haben. In anderen Kantonen gibt es dazu keine Regelung. 

In der Praxis empfiehlt der LCH, dass Lehrpersonen in der Schule auf das Tragen starker religiöser Symbole verzichten. Er verweist auf ein Bundesgerichtsurteil von 1997. Darin gewichtet das Bundesgericht das öffentliche Interesse an der konfessionell neutralen Schule höher als die persönliche Religionsfreiheit der Lehrperson. 

Im Allgemeinen vertraut der Verband darauf, dass sich Lehrerinnen und Lehrer ihrer Vorbildfunktion bewusst sind. Weil sie die öffentliche Schule vertreten, sollten sie Kleidung, Schmuck sowie sichtbare Tätowierungen eigenständig mit dem Bildungsauftrag in Einklang bringen.

Neues Positionspapier

An der Präsidienkonferenz verabschiedeten die Präsidentinnen und Präsidenten der Kantonalsektionen das neue Positionspapier «Kleidervorschriften an Schulen». Es löst ältere Papiere zum Thema ab. Mehr Informationen: LCH.ch/Publikationen/Positionspapiere

Datum

04.05.2026

Autor
Mirja Keller

Publikation
Veranstaltung LCH