Der Lehrplan 21 ist auf den kontinuierlichen Kompetenzerwerb ausgerichtet, was sich auf die Umsetzung von Wissen und Können in konkrete Leistungen bezieht. Die Förderung individueller Potenziale zum Kompetenzaufbau durch differenzierenden Unterricht gehört zum grundlegenden Bildungsauftrag der Regelschule im Umgang mit Heterogenität. Eine Schule, die für beide Enden des Begabungspotenzialspektrums ein überzeugendes Angebot hat, ist eine chancengerechte Schule. Das Ziel der Begabungsförderung ist die Entwicklung der Potenziale jedes Lernenden zur Umsetzung in konkreten Leistungen. Dazu gehört auch die Förderung von Lernenden mit hohen Potenzialen im Rahmen der Begabtenförderung. Es ist sowohl ein pädagogischer Auftrag als auch ein Interesse der Gesellschaft, alle Lernenden dabei zu unterstützen, ihre Potenziale so weit wie möglich zu entwickeln. Der LCH hat dazu ein Positionspapier erarbeitet, welches an der Präsidentenkonferenz LCH am 24. November 2018 in Interlaken verabschiedet wurde. Das Positionspapier des LCH beschreibt fünf Forderungen zur flächendeckenden Umsetzung von Begabungs- und Begabtenförderung auf allen Stufen, von entsprechenden Ressourcen und gezielter Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen bis zu innovativen Lehrmitteln und verschiedenartigen Förderangeboten. Potenzialförderung für alle ist als Merkmal für den gelungenen Umgang mit Heterogenität als Teil von Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozessen zu sehen.
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Positionspapier LCH: Förderung von Begabungspotenzialen als Grundauftrag aller Schulstufen
Positionspapiere
Förderung von Begabungspotenzialen als Grundauftrag aller Schulstufen
Datum
Ort
Interlaken
Publikation
Positionspapiere