Eine gerechtere Gestaltung der Bildungswege stärkt nicht nur die individuelle Entwicklung, sondern auch die Gesellschaft und Wirtschaft. Ziel der schulischen Selektion muss eine gerechte Zuweisung zu passenden Bildungsgängen sein, die sich an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert – unabhängig von sozialer Herkunft oder anderen Zuschreibungen. Untersuchungen zeigen, dass unpassende schulische Zuteilungen und eingeschränkte Durchlässigkeit individuelle wie auch volkswirtschaftliche Nachteile verursachen.
Der LCH setzt sich dafür ein, dass alle Schülerinnen und Schüler gerechte Chancen erhalten, ihre Fähigkeiten zu entfalten. Chancengerechtigkeit umfasst dabei mehr als nur den Selektionsprozess; sie betrifft die gesamte Bildungsbiografie von der frühkindlichen Förderung bis zur beruflichen Bildung. Die schulische Selektion ist dabei ein wichtiger, aber nicht der allein entscheidende Faktor. Der LCH erkennt insbesondere beim Übertritt in den Zyklus 3 (Sekundarstufe I) und der Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Anforderungsprofilen Handlungsbedarf, um langfristig gerechtere Bildungs- und Berufschancen für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.