Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH hat Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen, damit beauftragt, eine Überprüfung und Einschätzung des Bundesrechts im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung der Lehrpersonen durchzuführen. Die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Die Gesundheitsschutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Unfallversicherungsgesetzes sind auf alle Lehrerinnen und Lehrer anwendbar, werden vom Arbeitgeber aber nur ungenügend umgesetzt.
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Gesundheitsschutz von Lehrpersonen
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- Stellungnahme zum Gesundheitsschutz von Lehrpersonen
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Geiser, Universität St. Gallen
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