Studien

Gesundheitsschutz von Lehrpersonen

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH hat Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen, damit beauftragt, eine Überprüfung und Einschätzung des Bundesrechts im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung der Lehrpersonen durchzuführen. Die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Die Gesundheitsschutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Unfallversicherungsgesetzes sind auf alle Lehrerinnen und Lehrer anwendbar, werden vom Arbeitgeber aber nur ungenügend umgesetzt.

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Datum

07.02.2017

Publikation
Studien