Nun endlich war es soweit: Vor wenigen Tagen reiste ich in freudiger Anspannung nach Zürich an meine erste Geschäftsleitungssitzung. Die sehr umfangreiche Traktandenliste hatte es in sich. Glücklicherweise waren darunter etliche Themen, die mir als amtierende Lehrerin und Nationalrätin sowie langjährige Kantonalpräsidentin des Verbandes Lehrpersonen Graubünden vertraut sind. So konnte ich an mein Wissen anknüpfen und es mit meinen Erfahrungen vernetzen. Ein Kreis schloss sich auf besondere Weise.
Zugang zu frühkindlicher Bildung
Seit meinem Eintritt in den Nationalrat begleitet uns in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur das Thema der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Bislang beteiligt sich der Bund lediglich über eine Anstossfinanzierung an den Kosten der Kantone. Unsere Kommission hat nun ein Gesetz ausgearbeitet, das diese Anstossfinanzierung in eine dauerhafte Finanzierung und einen deutlichen Ausbau der Angebote überführt. Damit verbessert sich die Chancengerechtigkeit und der Zugang aller Kinder zu frühkindlicher Bildung.
Dies entspricht exakt einem aktuellen Entwicklungsschwerpunkt des LCH, wonach das Recht auf qualitativ hohe frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung gesetzlich verankert werden soll. Diesen Standpunkt hat der LCH bereits beim Treffen mit bildungsinteressierten National- und Ständeratsmitgliedern anlässlich der Frühlingssession in Bern vorgebracht und bei der Erarbeitung der Vorlage eine aktive Rolle eingenommen.
Vor dem Schuleintritt die Weichen stellen
An meiner ersten Geschäftsleitungssitzung verabschiedeten wir die Stellungnahme des LCH zum Gesetzesentwurf der Nationalratskommission. Im Grundsatz sind sich alle einig: Die Weichen für eine gelingende Schulzeit werden bereits vor dem Schuleintritt gestellt. Studien belegen, dass sich in den ersten vier Lebensjahren zu einem grossen Teil entscheidet, wie die schulische Laufbahn verlaufen wird. Daher ist die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung eine gesellschaftliche und bildungspolitische Aufgabe von höchster Bedeutung. Diese Argumente sind weitgehend bekannt und anerkannt. Die Ausarbeitung des neuen Gesetzes soll die Schweiz endlich einen entscheidenden Schritt vorwärtsbringen. Ob dies gelingt, hängt vom politischen Willen ab. Wir haben in der Geschäftsleitungssitzung des LCH klar Stellung bezogen, indem wir konkrete Anträge formulierten, damit das Gesetz verbessert und mit mehr finanziellen Mitteln ausgestattet wird.
Als nächstes werde ich in ein paar Monaten anlässlich der Kommissionssitzung in Bern die Vernehmlassungsantwort des LCH zitieren, um meine Position zu erläutern. Somit schliesst sich ein Kreis und ich freue mich auf alle weiteren Kreise, die sich mit meiner neuen Tätigkeit als Geschäftsleitungsmitglied schliessen oder auch neu eröffnen!