Stellungnahmen

Instrumente zum EDK-Konkordat Sonderpädagogik

Begrüsst wird eine einheitliche Terminologie auf der Basis der ICF, wobei die beiden Begriffe Heilpädagogik und Sonderpädagogik zukunftstauglich zu formulieren sind. Eine einheitliche Regelung von Ausbildungen und Standards im sonderpädagogischen Bereich über alle 26 Kantone ist notwendig. Verlangt werden klare Profile und ein hohes Spezialisierungsniveau mit Masterabschluss. Die Umsetzung der Qualitätsstandards benötigt entsprechende Beurteilungs- und Aufsichts-Fachorgane in den Kantonen. Hier besteht viel Nachholbedarf.

Qualitätsstandards der Kantone
Einheitliche Terminologie für den sonderpädagogischen Bereich
Reglement zur Anerkennung der Diplome

Datum

17.09.2007

Ort
Zürich

Publikation
Stellungnahmen