Medienmitteilung zur Diskriminierungsklage Kindergarten

Der LEGR wählt den politischen Weg

Obwohl der LEGR davon überzeugt ist, dass das Verwaltungsgericht ein Fehlurteil gefällt hat, verzichtet er auf den Weiterzug der Diskriminierungsklage ans Bundesgericht. Das Verwaltungsgericht hat sich bei der Gleichstellungsfrage ausschliesslich auf eine Funktionsbewertung der eingeklagten Gemeinden gestützt. Der LEGR hat eine unabhängige Beurteilung gefordert. Das Verwaltungsgericht ist jedoch nicht auf dieses Begehren eingegangen. Für den LEGR ist dies inakzeptabel. Die Direktbetroffenen sind bestürzt und entsetzt. Unter dem Motto „JETZT ERST RECHT“ werden die Kindergartenlehrpersonen gemeinsam mit dem LEGR hoch motiviert den politischen Weg bestreiten.

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Auskunft: Laura Lutz, Präsidentin LEGR, Tel 078 804 23 97

Datum

24.06.2021