Urteil zur Diskriminierungsklage Kindergarten

Der LEGR ist empört.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden erkennt keine Diskriminierung in den Löhnen der Lehrpersonen auf der Stufe Kindergarten. Die Klage von Einzel­klägerinnen, des Verbandes Lehrpersonen Graubünden LEGR und der Frauen­zen­trale Graubünden wurde abgelehnt. Das Gericht stützt sich dabei im Wesent­lichen auf eine von der Gegen­partei während des Gerichtsverfahrens durchgeführte Arbeitsplatz­bewertung.

Die Arbeitsplatzbewertung wurde mit dem Instrument der Firma confer! AG erstellt. Mit der­selben Firma arbeitet auch der Kanton. Was das Verwaltungsgericht dabei nicht berück­sichtigt hat, ist, dass die Ergebnisse des angewandten Tools allein auf Basis der zugeführten Daten der Gegenpartei beruhen. Der LEGR, die Frauenzentrale Graubünden und die Einzel­klägerinnen hatten beim Ver­wal­tungsgericht eine unabhängige Beurteilung der Arbeits­aufgaben von Kinder­garten­lehr­personen und der Vergleichsberufe gefordert. Das Ver­waltungsgericht hat dies ver­weigert und stützt sich in seinem Urteil allein auf das Partei­gutachten. Dass dies nicht neutral erstellt wurde, zeigt ein Ver­gleich mit dem Kanton Glarus, wo mit dem identischen Instrument eine höhere Bewertung der Arbeit im Kinder­garten belegt wurde. Die Glarner Kindergartenlöhne wurden aufgrund dessen sofort massiv angehoben und denen der Primarlehrpersonen gleichgestellt.

Die klagenden Verbände zeigen sich schockiert über das Urteil. Nach mehr als 3.5 Jahren Warte­zeit hat das Verwaltungs­gericht ein Urteil erhoben, das sich auf eine sehr oberflächliche Be­handlung eines Parteigutachtens stützt. Das ist inakzeptabel. Nach wie vor wird in Grau­bünden einem längst überholten Berufsbild der Kindergartenlehrperson nachgehangen. Trotz Frauen­streik und nationaler Diskussion über die diskriminierenden Frauenlöhne verharrt das Verwal­tungs­gericht in der Ansicht, dass der Beruf der Kindergartenlehrperson nicht einer echten Qua­lifizierung bedarf. Zum Beispiel wird vom Gericht eine Führungsaufgabe bei ihrer Arbeit auf­grund des Gutachtens der Gegenpartei nicht anerkannt. Die Klassenführung, wie auch die Organi­sation des Unterrichts mit zahlreichen AkteurInnen wie HeilpädagogInnen, LogopädInnen, Schulsozialarbeitende und The­rapeutInnen fordern jedoch sehr wohl gute Führungskompetenzen. Mit diesem veralteten und einem komplett überholten Berufsbild wird vielen motivierten Kindergartenlehrpersonen der Boden unter den Füssen weggezogen.

 

So nicht.

Dieses verletzende und inakzeptable Urteil des Verwaltungsgerichts werden die Bündner Kindergarten­lehrpersonen, der LEGR und die Frauenzentrale nicht einfach so hinnehmen. Zurzeit werden mögliche weitere Schritte intensiv geprüft.

 

Bericht von Telesguard vom Montag

 

Datum

06.06.2021