Die klagenden Verbände zeigen sich schockiert über das Urteil. Nach mehr als 3.5 Jahren Wartezeit hat das Verwaltungsgericht ein Urteil erhoben, das sich auf eine sehr oberflächliche Behandlung eines Parteigutachtens stützt. Das ist inakzeptabel. Nach wie vor wird in Graubünden einem längst überholten Berufsbild der Kindergartenlehrperson nachgehangen. Trotz Frauenstreik und nationaler Diskussion über die diskriminierenden Frauenlöhne verharrt das Verwaltungsgericht in der Ansicht, dass der Beruf der Kindergartenlehrperson nicht einer echten Qualifizierung bedarf. Zum Beispiel wird vom Gericht eine Führungsaufgabe bei ihrer Arbeit aufgrund des Gutachtens der Gegenpartei nicht anerkannt. Die Klassenführung, wie auch die Organisation des Unterrichts mit zahlreichen AkteurInnen wie HeilpädagogInnen, LogopädInnen, Schulsozialarbeitende und TherapeutInnen fordern jedoch sehr wohl gute Führungskompetenzen. Mit diesem veralteten und einem komplett überholten Berufsbild wird vielen motivierten Kindergartenlehrpersonen der Boden unter den Füssen weggezogen.
So nicht.
Dieses verletzende und inakzeptable Urteil des Verwaltungsgerichts werden die Bündner Kindergartenlehrpersonen, der LEGR und die Frauenzentrale nicht einfach so hinnehmen. Zurzeit werden mögliche weitere Schritte intensiv geprüft.
Bericht von Telesguard vom Montag