Bundesrat geht Tabakwerbung an den Kragen

Tabakwerbung soll künftig nur noch möglich sein, wo sie keine Kinder und Jugendlichen erreicht. Der Bundesrat hat nach Annahme der Tabakschutzinitiative seinen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Initianten begrüssen den Vorschlag.

Tabakwerbung soll eingeschränkt werden, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Bild: iStock/Jorge Villalba

Der Bundesrat hat seinen Entwurf für die Revision des Tabakproduktegesetzes an seiner Sitzung vom 31. August in Vernehmlassung geschickt. Künftig soll Tabakwerbung überall dort verboten werden, wo sie Minderjährige erreichen kann, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seiner Mitteilung.

Ende des Festival-Sponsorings

Das Verbot gilt auch für Sponsoring. Tabak- und E-Zigarettenindustrie dürften demnach keine Festivals mehr sponsern, zu denen Minderjährige Zugang haben. Auch die Verkaufsförderung durch das Ansprechen von Passanten soll nicht mehr erlaubt sein. Ausserdem will der Bundesrat eine Meldepflicht für Werbeausgaben in das Tabakproduktegesetz aufnehmen. Dies entspreche dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, das die Schweiz bereits 2004 unterzeichnet hat.

Mit der Revision setzt der Bundesrat die Initiative «Kinder ohne Tabak» um, die im Februar vom Stimmvolk angenommen wurde. Auch der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz unterstützte die Initiative. Die Initianten, ein Zusammenschluss mehrerer Gesundheitsorganisationen, begrüssen den Vorschlag des Bundesrates. Tabakwerbung habe besonders auf Minderjährige nachweislich einen grossen Einfluss, schreiben sie am 31. August. Der Schutz der Kinder sei höher zu gewichten als wirtschaftliche Interessen. 

Das Tabakproduktegesetzt wird Anfang 2024 in Kraft treten. Die Revision der Werbebestimmungen wird laut BAG nächstes Jahr im Parlament besprochen und wird frühestens 2025 in Kraft treten.

Datum

02.09.2022

Autor
pd/pdi