Durch die Genehmigung des Abkommens haben Forscherinnen und Forscher aus der Schweiz die Möglichkeit, bis Ende 2016 in unterschiedlicher Form an einzelnen Instrumenten von Horizon 2020 teilzunehmen. An bestimmten Programmteilen kann sich die Schweiz vollumfänglich als assoziiertes Land beteiligen; an anderen wiederum nur gemäss den Möglichkeiten eines Drittstaates.
Wird das Freizügigkeitsabkommen gekündigt oder das Protokoll zu dessen Ausdehnung auf Kroatien nicht bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, wird das Abkommen hinfällig. Die Schweiz könnte dann an allen EU-Forschungsrahmenprogrammen ab dem 1. Januar 2017 nur noch als Drittstaat teilnehmen. Wird hingegen eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden, wird das Abkommen weitergeführt und ab dem 1. Januar 2017 auf sämtliche Programmteile von Horizon 2020 ausgedehnt.
Weitere Informationen
Lesen Sie die die Medienmitteilung des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation SBFI vom 22. Oktober 2014: Medienmitteilung SBFI
Bundesrat genehmigt Horizon 2020-Paket
Der Bundesrat hat am 22. Oktober das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz am europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 genehmigt. Dieses sieht bis Ende 2016 eine Teilassoziierung, von 2017 bis 2020 eine Vollassoziierung vor – vorausgesetzt, im Bereich der Personenfreizügigkeit werde eine Lösung gefunden.
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