LCH-STELLUNGNAHME

Cybermobbing als Straftatbestand

Das Parlament will Cybermobbing als eigenständigen Straftatbestand einführen. In einer Vernehmlassungsantwort begrüsst der LCH dieses Vorhaben. Es bestehe Handlungsbedarf.

Mobbing und Cybermobbing gehören zu den häufigsten Formen psychischer Gewalt, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind. Repräsentative Studien zeigen, dass rund 30 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz bereits mindestens eine Form von Cybermobbing erlebt haben.

Die LCH-Studie zur Gewalterfahrung belegt  dass zwei von drei Lehrpersonen in den vergangenen fünf Jahren psychische Gewalt oder Cybermobbing erlebten. In 36 Prozent der Fälle ging diese Gewalt von Erziehungsberechtigten aus, in 34 Prozent von Lernenden. Diese Zahlen verdeutlichen den akuten regulatorischen und strafrechtlichen Handlungsbedarf.

Der LCH begrüsst ausdrücklich, dass das Parlament am Vorhaben festhält, einen eigenständigen Straftatbestand für Cybermobbing einzuführen. 

Datum

07.09.2026

Autor
LCH

Publikation
Stellungnahmen