Am 25. November 2020 hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er die Eckwerte des Sozialpartnerkompromisses zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) übernimmt. Den Kompromiss haben die Sozialpartner – der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse – ausgearbeitet und im Sommer 2019 präsentiert. Das Modell sieht unter anderem vor, den Umwandlungssatz auf sechs Prozent zu senken. Das Ziel der BVG-Reform ist die Sicherung des Rentenniveaus, eine Stärkung der Finanzierung sowie eine Absicherung der Teilzeitbeschäftigten und damit insbesondere der Frauen.
Wünsche der Arbeitnehmenden berücksichtigt
In seiner Medienmitteilung vom 25. November begrüsst das PK-Netz die Botschaft des Bundesrats. Darin beantragt der Bundesrat, das Modell der Sozialpartner zu übernehmen. «Neben dem Miteinbezug der Sozialpartner steht das PK-Netz auch materiell hinter dem Reformvorschlag. Dies, weil er nicht nur den gewünschten Leistungserhalt sichert, sondern auch durch den sozialen Fortschritt glänzt.» Das PK-Netz ist die grösste Plattform der Arbeitnehmenden in der 2. Säule. Der LCH ist einer von 16 Arbeitnehmendenverbänden, die das PK-Netz tragen.
Reform soll nicht wieder scheitern
In der Medienmitteilung steht weiter, dass die Vorlage die tiefen Pensionskassenrenten von Personen und insbesondere Frauen verbessert, die heute in der beruflichen Vorsorge nur ungenügend abgesichert sind. Schliesslich erinnert das PK-Netz daran, dass die Senkung des Mindestumwandlungssatzes ohne fortschrittliche Kompensationsmassnahmen an der Urne «schlichtweg chancenlos ist». Die Sozialpartner als Träger und Kenner der beruflichen Vorsorge hätten mit der Reformvorlage Massnahmen verhandelt, die aufeinander abgestimmt seien und nur als Ganzes zum gewünschten Resultat führen würden. «Die politischen Parteien tun gut daran, die Interessen der Arbeitnehmenden ernstzunehmen und das Massnahmenpaket nicht leichtfertig aufzuschnüren.»