Demnächst laufen das Impulsprogramm und die Finanzhilfen des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung aus. Am 1. März wird der Nationalrat darüber beraten, ob es eine dauerhafte Nachfolgelösung dazu gibt. Das geplante Bundesgesetz wird schon jetzt kontrovers diskutiert. Der Bundesrat hat sich am 15. Februar in einer Mitteilung ablehnend dazu geäussert. Die Hauptargumente: Das Vorhaben sei zu teuer in der gegenwärtig angespannten finanziellen Lage und im Übrigen seien eigentlich die Kantone zuständig.
Tatsächlich sind die absehbaren Auslagen beträchtlich. Gemäss Unterlagen zum Gesetz sollen die Kosten zur individuellen Unterstützung im ersten Jahr 710 Millionen Franken betragen, dazu kommen weitere 60 Millionen Franken zur Steigerung der Qualität der Angebote.
20 Prozent der Kosten
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Eltern quasi als Sockelbeitrag 20 Prozent der Kosten erstattet erhalten. Der Vorschlag geht auf eine parlamentarische Initiative der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats zurück. Die Schwesterkommission im Ständerat stimmte dem Vorgehen vor einem Jahr im Grundsatz zu. Allerdings gibt es auch im Parlament Bedenken. Die Finanzkommission des Nationalrats lehnt das Ansinnen zwar nicht ab, will aber die finanziellen Auswirkungen begrenzen.
Zu wenig oder zu viel?
Im internationalen Vergleich schneide die Schweiz nicht gut ab, brachte eine Studie der UNICEF 2021 hervor. Dies sowohl in Bezug auf den Zugang, die Qualität und Bezahlbarkeit der familienergänzenden Betreuung von Vorschulkindern. Kritiker führen ins Feld, dass die angedachte Lösung jedoch dem Giesskannenprinzip folge. Die Unterstützung fliesse nämlich an alle Eltern, egal, ob sie finanziell darauf angewiesen seien oder nicht.