GR: Fremdsprachen-Initiative doch gültig

Ende 2013 wurde im Kanton Graubünden die Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule» eingereicht. Im April 2015 wurde sie vom Grossen Rat für ungültig erklärt, worauf die Initianten Einsprache beim Verwaltungsgericht eingereicht haben. Das Gericht hat den Entscheid nun aufgehoben und bezeichnet die Vorlage als gültig. 

Im dreisprachigen Kanton Graubünden gestaltet sich der Sprachenunterricht sehr vielfältig. Vor diesem Hintergrund stellt der Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe eine Herausforderung dar. Immer wieder wurden Stimmen laut, die Vielfalt auf der Primarstufe sei zu gross, die Volksschüler seien aufgrund des Unterrichts einer Landessprache und Englisch überfordert.

Im November wurde daher erfolgreich die kantonale Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule» eingereicht. Im April 2015 erklärte allerdings der Grosse Rat die Vorlage mit deutlicher Mehrheit für ungültig. Der Grund: Sie verletze Kantons- und Bundesrecht. Die Initianten legten Einsprache beim Verwaltungsgericht ein. Nachdem dieses keinen Verstoss gegen das übergeordnete Recht feststellen konnte, hat das Gericht die Vorlage nun für gültig erklärt und damit den Entscheid des Kantonsparlaments rückgängig gemacht.

Ob das Gerichtsurteil in Kraft tritt, ist noch unklar. Der Fall könnte weiter ans Bundesgericht gezogen werden. Sollte es zu einem Volksentscheid kommen, plant die Geschäftsleitung der Lehrpersonen Graubünden LEGR vorgängig eine Abstimmung unter den Mitgliedern durchzuführen, um die Verbandshaltung festzulegen. (bm)

Weiterlesen
Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 15. März 2016
Gezerre um die Fremdsprachen (NZZ online, 11.05.2016)
Fremdsprachen-Initiative doch gültig (SRF online, 11.05.2015)
 

Datum

13.05.2016