Die Coronavirus-Pandemie hat weitreichende Konsequenzen für das Schweizer Bildungssystem. Aus diesem Grund hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 1. April 2020 gemeinsame Grundsätze und Massnahmen verabschiedet. Diese gelten per sofort und werden in den Zuständigkeitsbereichen der Kantone umgesetzt. Ziel der EDK sind schweizweit einheitliche Lösungen für die Schulstufen bis zur Sekundarstufe II und für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung, wie sie in ihrer Medienmitteilung vom 2. April schreibt.
Kein Unterricht in den Ferien
Für die obligatorische Schule hat die EDK beschlossen, dass das Schuljahr 2019/2020 in allen Kantonen als vollwertiges Schuljahr gilt – unabhängig von der aktuellen Situation mit Fernunterricht oder von allfälligen weiteren Beschlüssen durch den Bundesrat. Die Schulzeit wird entsprechend nicht verlängert, auch nicht in die Ferien hinein. Somit bleiben die kantonal festgelegten Schulkalender weiterhin gültig. Für alle Klassen werden Zeugnisse ausgestellt und mit einem Vermerk zum ausgesetzten Präsenzunterricht ergänzt. Für die Übertritte von der Primarschule in die Sekundarstufe I und der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II werden die Kantone bis Ende April angepasste Bestimmungen erlassen.
Offene Fragen bei den Abschlüssen
Weiter wird die EDK sicherstellen, dass Lernende auf der Sekundarstufe II im Herbst 2020 einen Studiengang aufnehmen beziehungsweise eine Stelle antreten können. Die Absolventinnen und Absolventen von Gymnasien sowie Fach- und Berufsmittelschulen werden ihre Abschlusszeugnisse rechtzeitig erhalten. Offenbleibt, auf welcher Grundlage die Zeugnisse erstellt werden. Dies wird die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz zusammen mit dem Bund und der Schweizerischen Maturitätskommission spätestens Anfang Mai entscheiden. Die ebenfalls offene Frage der Qualifikationsverfahren in der Berufsbildung wird die EDK in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Bund und den Sozialpartnern klären.
Lösungen als gleichwertig anerkannt
In der Lehrerinnen- und Lehrerbildung haben Pädagogische Hochschulen und Universitäten Kompensationslösungen für den Ausfall der Praktika erarbeitet. Die EDK hat entschieden, diese als äquivalent anzuerkennen. Das gilt auch für Leistungsnachweise, die in der geplanten Form nicht durchgeführt werden können.