Herbstsession 2020: Dicht befrachtet mit Bildungsthemen

In der Herbstsession hat der Nationalrat mehr Finanzmittel für Bildung und Forschung genehmigt. Zudem hat er zwei Gesetzesvorlagen zu Berufsbildung und Bildungsaustausch angenommen. Der Ständerat hat sich gegen Frühförderung im Vorschulalter ausgesprochen. 

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Lange ist es her, dass an einer Session so viele und vor allem auch relevante Bildungsthemen traktandiert waren. Das wichtigste bildungspolitische Geschäft dieser Herbstsession, die am Freitag, 25. September 2020 zu Ende ging, war zweifelsohne die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021 bis 2024 (BFI-Botschaft 2021–2024). 

Weitere Aufstockungen für Bildung und Forschung 

Über 28 Milliarden Franken will der Bundesrat in den nächsten vier Jahren für Bildung und Forschung bereitstellen. Der Nationalrat übernahm alle Erhöhungen, die der Ständerat in der Sommersession beschlossen hatte, und stockte die Fördermittel in der BFI-Botschaft um weitere 53 Millionen Franken auf. Minderheitsanträge für Kürzungen kamen nicht durch. Über 26 Millionen Franken zusätzlich will die grosse Kammer für die Berufs- und Weiterbildung zur Verfügung stellen, 20,4 Millionen davon für die berufsorientierte Weiterbildung. Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.

Keine Förderung im Vorschulalter 

Der Bund soll die Kantone bei der Frühförderung von Kindern nicht finanziell unterstützen. Der Ständerat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung mit 24 zu 18 Stimmen und den dazugehörigen Kredit mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Gesetzesvorschlag verlangt, dass Kinder in der Schweiz bei Bedarf schon vor dem Eintritt in den Kindergarten gezielt gefördert werden können, damit sie nicht mit grossen Unterschieden in ihrer Entwicklung in die Schulkarriere starten. Die Kantone sollten dafür in den nächsten zehn Jahren mit maximal 8,45 Millionen Franken unterstützt werden. Nach dem Nichteintreten des Ständerats geht das Geschäft zurück an die grosse Kammer, die der Vorlage in der vergangenen Sommersession zugestimmt hatte.

Neue Hochschule für Berufsbildung 

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) wird zur Hochschule. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dem neuen EHB-Gesetz oppositionslos zugestimmt. Dieses legt die Grundzüge von Organisation, Verfahren und Aufgaben fest und ermöglicht auch die Akkreditierung der neuen Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) als Pädagogische Hochschule. Mit Berufsbildung hatte auch das Postulat zu den SwissSkills zu tun, das der Nationalrat mit 104 zu 63 Stimmen bei 23 Enthaltungen ablehnte. Dieses forderte, neben Bern auch andere Orte für die Austragung der Schweizer Berufsmeisterschaften zu berücksichtigen. Der Bund gehört neben den Kantonen, Schulen und Organisationen der Arbeitswelt zu den Trägern der Stiftung SwissSkills.

Gesetzliche Grundlage für Bildungsaustausch 

Internationale Austauschprogramme für Studierende, Berufsleute, Schülerinnen und Schüler sollen nicht mehr so stark wie bisher auf die EU fokussiert sein. Der Nationalrat hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung einstimmig gutgeheissen. Damit sollen neben der Assoziierung an internationale Förderprogramme gleichwertig auch Schweizer Programme umgesetzt werden können. Heute ist das eine untergeordnete Möglichkeit. Das revidierte Gesetz bildet eine Rechtsgrundlage sowohl für eine Schweizer Teilnahme an internationalen Programmen als auch für die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme. 

Ombudsstelle für Kinderrechte wird eingerichtet 

Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates für die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte ausgesprochen. Der Nationalrat hat die entsprechende Motion des Zürcher FDP-Ständerats Ruedi Noser mit 137 zu 46 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Die Mehrheit im Plenum war der Ansicht, dass die Ombudsstelle dringend für die Schweiz sei, denn die Uno-Kinderrechtskonvention habe diesbezüglich wiederholt auf grosse Lücken in der Schweiz hingewiesen. Der Bundesrat muss nun die entsprechenden Gesetzesgrundlagen ausarbeiten.

Familienergänzende Kinderbetreuung ist kein Thema 

Ein Impulsprogramm des Bundes für die Förderung von Tagesschulen ist für den Ständerat nicht angezeigt. Er ist dem Bundesrat gefolgt und hat ein Postulat der Neuenburger Ständerätin Céline Vara (Grüne) mit 23 zu 14 Stimmen abgelehnt. Das laufende Impulsprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung hat die Schaffung von bisher 63'000 Betreuungsplätzen ermöglicht. Nun brauche es Finanzhilfen des Bundes für Kantone und Gemeinden, damit diese Tagesschulen einrichten könnten. Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung fand auch beim Nationalrat kein Gehör. Er hat eine parlamentarische Initiative des Aargauer SP-Nationalrats Cédric Wermuth mit 105 zu 81 Stimmen abgelehnt, der diese in der Verfassung verankern wollte. Gemäss der Initiative sollten sich neben Bund und Kantonen auch die Arbeitgeber an der Förderung beteiligen. Das Plenum sah keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. 

Gleichstellungsgesetz wird nicht verschärft 

Der Nationalrat will die Bestimmungen zu den vorgeschriebenen Lohnanalysen in Unternehmen ab hundert Angestellten nicht verschärfen. Er hat vier Vorstösse abgelehnt, die Anpassungen des seit dem 1. Juli in Kraft getretenen Gleichstellungsgesetzes (GlG) verlangten. Gemäss dem revidierten GlG müssen Unternehmen mit hundert oder mehr Beschäftigten prüfen, ob sie ihre Angestellten beim Lohn diskriminieren. Bis Ende 2021 müssen die ersten betriebsinternen Analysen durchgeführt werden. Sanktionen für fehlbare Unternehmen sind nicht vorgesehen, Arbeitgeber müssen lediglich die Arbeitnehmenden über das Ergebnis informieren. Während der Ratsminderheit diese Bestimmungen zu wenig griffig waren, wollte die ablehnende Mehrheit zugunsten der Rechtssicherheit am soeben angepassten GlG nichts ändern. 

Ständerat gibt bei Austausch zwischen Sprachregionen nach 

Zu guter Letzt debattierte das Parlament über die Kulturbotschaft für die Jahre 2021 bis 2024. Im Verlauf der Session erhöhte der Ständerat die Mittel für den Austausch zwischen den Sprachregionen von 70 Millionen auf 80 Millionen Franken. Nur mit genügendem Austausch könne die Schweiz die Vorteile der Mehrsprachigkeit nutzen. Der Nationalrat lehnte aber diese Aufstockung bei seiner zweiten Beratung ab. Im Vertrauen auf die Zusicherung des Bundesrats, dass die Mittel für den Austausch ausreichen, verzichtete schlussendlich der Ständerat auf die Erhöhung. Die Kulturbotschaft umfasst insgesamt fünf Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Die Kredite summieren sich nun auf 957 Millionen Franken. 

Datum

25.09.2020

Autor
pd/mw