Kanton Zug: Zusätzliche Klassenlehrerstunde ab Schuljahr 2016/2017

Der Kantonsrat hat am 2. Juli die Klassenlehrerstunde in der zweiten Lesung mit 46 zu 29 Stimmen bestätigt. Ab Schuljahr 2016/2017 erhalten somit die Klassenlehrpersonen der Primar- und Oberstufe eine zweite Lektion und Entlastung für ihre Aufgabe als Klassenlehrer/in.

Der Kantonsrat hat am 2. Juli 2015 mit 46 zu 29 Stimmen beschlossen, die Klassenlehrpersonen der Primar- und Oberstufe mit einer zweiten Lektion für ihre Aufgaben als Klassenlehrerin/Klassenlehrer zu entlasten. Der Antrag seitens FDP, die zusätzliche Entlastungslektion abzulehnen, fand damit keine Mehrheit.

Der Lehrerinnen- und Lehrerverein Kanton Zug LVZ ist sehr erfreut über diesen Entscheid. Die zahlreichen vorgängig geführten Gespräche mit Politikern ebenso wie die vielen in den Medien veröffentlichten Leserbriefe hätten den Erfolg positiv unterstützt, heisst es in der Medienmitteilung vom 2. Juli.

Ab Schuljahr 2016/2017 erhalten nun die Klassenlehrpersonen der Primar- und Oberstufe eine zweite Lektion und Entlastung für ihre Aufgabe als Klassenlehrer/in. Die Kindergartenlehrpersonen erhalten 30 Minuten. «Da die Unterrichtsverpflichtung im Kindergarten tiefer ist als in der Primarschule, werden die 30 Minuten zum Pensum dazu gerechnet», so die Begründung des LVZ.

Quelle: Medienmitteilung LVZ vom 2. Juli 2015, www.lvz.ch

 

Datum

06.07.2015