LCH für Beseitigung der Lohn-Ungleichheit

Seit fast 35 Jahren steht in der Bundesverfassung der Grundsatz, dass für gleichwertige Arbeit gleicher Lohn bezahlt werden muss. Dennoch besteht nach wie vor ein Lohngefälle zwischen Mann und Frau. Der LCH verlangt, dass eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes hier Abhilfe schafft. 

Der LCH hat Stellung genommen zur geplanten Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Gemäss der in Vernehmlassung geschickten Vorlage sollen Unternehmen und Institutionen mit 50 oder mehr Beschäftigten gesetzlich dazu verpflichtet werden, alle vier Jahre eine interne Lohnanalyse durchzuführen. Die innerhalb des Betriebs vorgenommene Lohnanalyse sollen sie durch externe Kontrollstellen überprüfen lassen, anschliessend müssen sie die Mitarbeitenden über das Ergebnis dieser Kontrolle informieren.

Verfehlungen müssen Folgen haben
Der LCH begrüsst grundsätzlich das Bestreben des Bundesrates, dem Verfassungsauftrag der Lohngleichheit zum Durchbruch zu verhelfen, sieht die Gesetzesvorlage jedoch als ungenügend an. Es brauche weitergehende Massnahmen und die Übernahme der Verantwortung durch den Bund. Der vorliegende Entwurf belässt es beim Status Quo, wonach die Unternehmen verantwortlich sind für die Einhaltung der Verfassungsvorschrift. Somit würde dies gleichsam auf freiwilliger Basis geschehen. Der Staat müsse die Verantwortung für die Umsetzung des Verfassungsauftrags übernehmen und die unternehmensinternen Lohnkontrollen mit Stichproben überprüfen. Der Verzicht auf Sanktionen bei Gesetzesverletzungen sei juristisch widersinnig. Die Nichteinhaltung des Gesetzes – Nichtdurchführen der Kontrollen, Nichtpublizieren der Ergebnisse, Verzicht auf die Korrektur nachgewiesener Lohndiskriminierung – müsse zwingend Folgen haben, schreibt der LCH in seiner Stellungnahme.

Wichtig auch für Lehrerinnen und Lehrer
Auch aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer sei die Durchsetzung des Verfassungsauftrages wichtig und dringend, hält der LCH fest. Nach wie vor würden Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarstufe dafür bestraft, dass sie jüngere Kinder unterrichten. Zwar verdient eine Primarlehrerin heute gleich viel wie ein Primarlehrer, eine Berufsschullehrerin gleich viel wie ein Berufsschullehrer. Doch je mehr Frauen an einer Stufe unterrichten, desto tiefer sind die Löhne. «Ebenso wie in der Wirtschaft das Prinzip gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit durchgesetzt werden muss, ist auch die diskriminierende Praxis im Bildungsbereich nicht länger haltbar», heisst es in der Stellungnahme des LCH. (hw)

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Stellungnahme LCH vom 3. März 2016: Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz GLG)

 

Datum

03.03.2016