LEGR zeigt sich empört über Entscheid des Verwaltungsgerichts

Das Bündner Verwaltungsgericht hat die Lohnklage des Verbands Lehrpersonen Graubünden (LEGR) abgewiesen. Gemeinsam mit der Frauenzentrale Graubünden und Einzelklägerinnen hatte der LEGR in der Klage festgehalten, dass der Lohn von Kindergartenlehrpersonen diskriminierend sei.

Weil er eine Diskriminierung in den Löhnen auf der Kindergartenstufe sah, zog der Verband Lehrpersonen Graubünden (LEGR) mit der Frauenzentrale Graubünden und Einzelklägerinnen vor Gericht. Nach dreieinhalb Jahren hat das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden nun ein Urteil gefällt. Es lehnte die Klage ab, da keine Diskriminierung in den Löhnen der Kindergartenlehrpersonen zu erkennen sei.

Ein inakzeptables Urteil

Die klagenden Verbände zeigen sich schockiert über das Urteil. Nach mehr als dreieinhalb Jahren Wartezeit habe das Verwaltungsgericht ein Urteil erhoben, das sich auf eine sehr oberflächliche Behandlung eines Parteigutachtens stütze, schreibt der LEGR in seiner Medienmitteilung. «Das ist inakzeptabel. Nach wie vor wird in Graubünden einem längst überholten Berufsbild der Kindergartenlehrperson nachgehangen.» Dabei verharre das Verwaltungsgericht in der Ansicht, dass der Beruf der Kindergartenlehrperson nicht einer echten Qualifizierung bedarf.

Nicht neutraler Vergleich durch Gegenpartei

Gegenüber Radio Südostschweiz sagte Laura Lutz, Präsidentin des LEGR, dass die Löhne von Bündner Kindergartenlehrpersonen im schweizweiten Vergleich «ganz zuhinterst» liegen würden. Für das Urteil seien die Löhne der Kindergartenlehrpersonen durch die Gegenpartei nicht mit den Löhnen der Vergleichsberufe verglichen worden, sondern mit jenen von Werkmeistern, Revierförstern und Bauleitern. «In Glarus wurde der Vergleich durch eine neutrale Instanz gemacht und die Löhne der Kindergartenlehrpersonen wurden auf das Niveau von Primarschullehrpersonen angehoben», hielt Lutz fest.

Weitere Schritte werden geprüft

Wie der LEGR in seiner Medienmitteilung weiter schreibt, werden die Kindergartenlehrpersonen, der LEGR und die Frauenzentrale das Urteil nicht einfach so hinnehmen: «Es werden mögliche weitere Schritte intensiv geprüft.» Laura Lutz bestätigte dies gegenüber dem Radio Südostschweiz: «Wir werden jetzt auf jeden Fall den politischen Weg einschlagen, unabhängig davon, ob wir vor Bundesgericht ziehen oder nicht.»

Datum

08.06.2021

Autor
Anna Walser