Lohnklage erneut vor Bundesgericht

Die Aargauer Lehrpersonen ziehen ihre Lohnklage ein weiteres Mal vor das Bundesgericht. Auslöser dafür ist das Urteil des Verwaltungsgerichts, das besagt, dass die Löhne der Primarlehrpersonen nicht diskriminierend seien. Grund: Der Beruf sei erst im Nachhinein als Frauenberuf anerkannt worden.

«Aufgrund der widersprüchlichen und rechtsverletzenden Weise der Abhandlung durch das Verwaltungsgericht wird sich das Bundesgericht erneut mit der Klage der Primarlehrpersonen auseinandersetzen müssen.» Dies schreibt der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband alv in seiner Medienmitteilung vom 17. Oktober. Das kantonale Verwaltungsgericht hat die Lohneinstufung nämlich jüngst als nicht diskriminierend befunden.

Zum Hintergrund
Angefangen hat alles vor eineinhalb Jahren. Im April 2013 lancierte der alv eine Lohnklage gegen den Kanton, die von 1200 Lehrpersonen unterschrieben wurde. Die Lehrpersonen der Stufen Kindergarten und Primarschule haben beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht, mit der Begründung, ihre Löhne seien systematisch zu tief. Knapp ein Jahr später hiess das Gericht die Klage der Kindergartenlehrpersonen gut, auf jene der Primarlehrpersonen ging es aber nicht ein.

Primarlehrperson ist typischer Frauenberuf
Der Regierungsrat akzeptierte im darauffolgenden Mai das Urteil des Verwaltungsgerichts. Aus diesem Grund zog der alv die Klage der Primarlehrpersonen an das Bundesgericht weiter. Mit Erfolg: Dieses entschied im vergangenen Dezember, dass der Beruf des Primarlehrers ein Frauenberuf ist und es deshalb möglich sei, dass dieser Beruf gegenüber anderen Kantonsangestellten lohnmässig diskriminiert werde. Deshalb verlangte es vom Verwaltungsgericht eine Überprüfung der Lohneinstufung.

Keine Diskriminierung liegt vor
Ende August wies das Verwaltungsgericht erneut die Lohnklage einer Primarschullehrerin ab. Für die Angestellten der kantonalen Verwaltung und die Lehrpersonen bestehe je ein separates Lohnsystem und dies sei zulässig. So würden alle Lehrpersonen tendenziell tiefer entlöhnt als Verwaltungsangestellte mit gleichwertigen Tätigkeiten. Es gelte also nicht nur für die Primarlehrpersonen eine tiefere Besoldung, sondern auch für jene, die eine geschlechtsneutrale Funktion hätten, wie zum Beispiel Lehrpersonen an Sekundarschulen. Eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts liege somit nicht vor.

Die Aargauer Lehrpersonen geben nicht auf
Mit diesem Urteil und vor allem den Begründungen ist der alv nicht einverstanden. Die Differenz zwischen den Löhnen der Lehrpersonen und denjenigen der Verwaltung nehme mit dem Anteil der Frauen in der jeweiligen Kategorie deutlich zu, argumentiert der alv. Auch mit der Begründung, dass die Lohneinstufung noch gemacht worden sei, als der Lehrberuf noch als geschlechtsneutral betrachtet wurde, ist der Verband nicht einverstanden. Deshalb zieht er nun seine Lohnklage erneut ans Bundesgericht. (pd/aw)


Weitere Informationen
Medienmitteilung Kanton AG vom 15.09.2016: Verwaltungsgericht weist Lohnbeschwerde von Primarschullehrerin ab
Medienmitteilung alv vom 17.10.2016: Die Lohnklage der Primarlehrpersonen kommt erneut vor Bundesgericht

Pressestimmen
Aargau: Lohn der Primarlehrerinnen kommt vor das Bundesgericht (SRF online, 17.10.2016)
Aargau: Lohnklage der Primarlehrer kommt vor das Bundesgericht (Regionaljournal Aargau Solothurn, 17.10.2016)

Datum

19.10.2016