Im Sommer eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Sprachengesetzes. In ihren Antworten betonen alle Teilnehmenden die hohe Bedeutung des Sprachenunterrichts. Die grosse Mehrheit der Kantone und ein Teil der Parteien sind aber der Ansicht, dass ein Eingreifen des Bundes zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht, unverhältnismässig und politisch nicht opportun ist. Einzelne Kantone und Parteien lehnen eine Änderung des Sprachengesetzes grundsätzlich ab. Andere Kantone sind der Meinung, dass der Bund rasch und entschieden eingreifen muss, falls die gemeinsam beschlossene Sprachenstrategie durch einen Kanton in Frage gestellt werden sollte.
Eingriff bei entscheidender Abweichung von Sprachenstrategie 2004
Gemäss einer Medienmitteilung vom 16. Dezember sieht sich der Bundesrat durch die Resultate der Vernehmlassung in seiner Haltung zum Sprachenunterricht bestätigt. Die Voraussetzungen für eine Regelung durch den Bund seien zurzeit noch nicht gegeben, insbesondere angesichts der Entscheide der letzten Monate auf kantonaler Ebene. Die Voraussetzungen sollen dann neu geprüft werden, wenn ein Kanton entscheidend von der Sprachenstrategie von 2004 abweicht. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein Kanton beschliesst, eine zweite Landessprache nicht durchgehend ab der Primarstufe und bis zum Ende der obligatorischen Schule zu unterrichten.
Entscheid im Sinne des LCH
Der LCH begrüsste im Sommer die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens durch den Bundesrat. Besonders positiv ist aus Sicht des LCH, dass der Bundesrat nun klar kommuniziert hat, in welchen Fällen er eingreifen würde. Der Entscheid entspricht der Variante 3 des Vernehmlassungsverfahrens, für die sich auch der Verband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz ausgesprochen hatte. Diese Haltung wurde zusätzlich von den Präsidentinnen und Präsidenten der Kantonalsektionen an der Präsidentenkonferenz vom November bekräftigt. «Der Entscheid ist auch ein klares Signal an die Kantone, in denen eine Abstimmung zur Sprachenfrage ansteht oder in denen derzeit die zweite Landessprache gegen Ende der obligatorischen Schule abgewählt werden kann», so die Geschäftsleitung LCH. Positiv ist aus Sicht des LCH auch, dass der Bundesrat eine Frist gesetzt hat, wann die Situation erneut beurteilt werden soll: Das Eidgenössische Department des Innern (EDI) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) werden sich spätestens im zweiten Semester 2017 erneut treffen, um die Entwicklungen zu besprechen. (pd/dc)
Weitere Informationen
Medienmitteilung des Bundesrats vom 16.12.2016: Derzeit keine Änderung des Sprachengesetzes
Sprachunterricht: Noch keine Bundesregelung
Der Bundesrat sieht derzeit die Bedingungen für eine nationale Regelung der Sprachenfrage noch nicht gegeben. Auf diesen Entscheid soll dann zurückgekommen werden, wenn ein Kanton entscheidend von der Sprachenstrategie von 2004 abweicht. Der LCH ist zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrats.
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