Da die Kantone bislang wählen konnten, für welche Bildungsgänge von ausserkantonalen Höheren Fachschulen sie Beitragszahlungen leisten wollen, war die Freizügigkeit zwischen den Kantonen im Bereich der Höheren Fachschulen (HF) bisher eingegrenzt. Beteiligte sich beispielsweise ein Kanton nicht an den Kosten eines ausserkantonalen Bildungsgangs, konnte das im Einzelfall bedeuten, dass eine Studierende oder ein Studierender höhere Studiengebühren übernehmen musste. Die Kantone haben deshalb eine neue interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen geschaffen, die ab dem Studienjahr 2015/2016 in Kraft tritt. Sie erlaubt es HF-Studierenden, zu den gleichen Bedingungen wie Studierende des Standortkantons Studiengänge zu besuchen, die Teil der Vereinbarung sind.
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Medienmitteilung EDK vom 12. August 2015
Verbesserte Freizügigkeit für HF-Studierende
Ab dem Studienjahr 2015/2016 können Studierende der Höheren Fachschulen von einer verbesserten Freizügigkeit zwischen den Kantonen profitieren. Studierende können demnach zu den gleichen Bedingungen wie die Studierenden des Standortkantons alle Studiengänge besuchen, die Teil der Vereinbarung sind.
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