Standpunkte

Zeugnis im Kindergarten?

Auf Anhieb kann diese Frage Kopfschütteln auslösen. Es geht wahrscheinlich fast jedem von uns so, dass der Begriff «Zeugnis» mit Noten in Verbindung gebracht wird, und gleichzeitig kommt bei vielen ein belastetes Gefühl auf. Genau so erging es den Mitgliedern der LCH-Stufenkommission 4bis8 in der Herbstsitzung.

Die Deutschschweiz verfügt nun über einen gemeinsam erarbeiteten Lehrplan, der zu Handen der Kantone frei gegeben wurde. In der Romandie ist seit 2010 der „plan d`étude romandie“ PER in Kraft. Ein gemeinsamer Lehrplan braucht auch eine Einigung auf eine gemeinsame Beurteilung. Aus der Westschweiz drängen sich folgende Fragen auf: 

  • Soll der Kindergarten in der Zeugnismappe bereits erscheinen?
  • Wird lediglich das Beurteilungs- oder Standortgespräch bestätigt oder werden Beurteilungsinformationen mitgeliefert?

Die Mitglieder der Stufenkommission 4bis8 waren sich bald einig. Der Kindergarten soll offiziell als erste Stufe der Volksschule im Zeugnis erscheinen. In diesem Formular soll das Beurteilungsgespräch bestätigt werden, und die Beteiligten sollen mit der Unterschrift auf dem Formular erscheinen. Weitere Aussagen zur Entwicklung des Kindes gehören aus Sicht der Stufenkommission nicht ins Zeugnis. Beobachten und Beurteilen gehören jedoch in jedem Fall zur Arbeit im Kindergarten und dabei sind Beurteilungs- und Einschätzungsbogen hilfreich. Unsere Umfrage in der Stufenkommission ergab, dass es ganz unterschiedliche Vorgaben gibt und dass sich die Formulare von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. 

Eine Koordination der Beurteilungsinstrumente und eine abgesprochene Handhabung der Beurteilungsdokumente ist uns wichtig. Wir werden uns in den Gremien der Kantone dafür einsetzen, dass wenn koordiniert wird, der Kindergarten beim Beurteilen mitgedacht wird. Zum Schluss haben wir uns die Frage gestellt, ob die ganze Beurteilung mit einem anderen Begriff als «Zeugnis» weniger belastet daher käme. In einzelnen Kantonen werden bereits folgende Begriffe verwendet: «Dokumentation Laufbahn» oder «Schullaufbahnverordnung». Wir kamen zum Schluss, dass der Begriff «Zeugnis» doch von allen am besten verstanden wird und dass die Diskussion einer koordinierten Beurteilung noch längst nicht abgeschlossen ist.

Datum

18.11.2014

Autor
Ruth Fritschi

Publikation
Standpunkte