AUS DEM LCH

«Ein Verbot reicht nicht aus und darf keine Ausrede für fehlende Prävention sein»

Beat A. Schwendimann, Leiter Pädagogik LCH, nimmt im Publikumsbericht Stellung zum überarbeiteten Berufsleitbild, der Ausbildung von Schulassistenzen und dem Umgang mit Handy und sozialen Medien in der Schule.

Beat A. Schwendimann, Leiter Pädagogik LCH. Foto: Gion Pfander

Die LCH-Delegierten haben 2024 das überarbeitete Berufsleitbild verabschiedet. Wie hat sich der Beruf seit der letzten Überarbeitung 2008 verändert?

Die Veränderungen, die der Lehrberuf durch gesellschaftliche, technologische und bildungspolitische Entwicklungen in den letzten Jahren durchgemacht hat, sind enorm. Neue Elemente wie die geleitete Schule, der kompetenzorientierte Lehrplan 21, Blockzeiten, integrative Schulformen sowie der Ausbau der schulischen Heilpädagogik und Sozialarbeit prägen heute den Alltag von Lehrpersonen. Zudem sind die Tertiarisierung der Ausbildung, die zunehmende Heterogenität der Schülerinnen und Schüler, die digitale Transformation und die multiprofessionelle Teamarbeit wichtige Veränderungen. Um diesen und aktuellen Herausforderungen, wie dem Lehrpersonenmangel sowie höheren Erwartungen und erweiterten Aufgaben, gerecht zu werden, hat der LCH in einem breiten partizipativen Prozess das neue Berufsleitbild entwickelt.

Der vollständige Publikumsbericht erschien in der Juliausgabe von BILDUNG SCHWEIZ und auf LCH.ch/LCH/ueber-uns/Jahres-und-publikumsberichte zum Download. 

Der LCH verlangt, dass sich Schulassistenzen pädagogisch ausbilden sollen und dieser Aufwand auch honoriert wird. Weshalb?

Schulassistenzen sind in vielen Deutschschweizer Schulen ein fester Bestandteil des Schulalltags. Sie übernehmen vielfältige Aufgaben – von administrativen Tätigkeiten bis hin zur pädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Diese Entwicklung birgt Chancen, aber auch Risiken. Schulassistenzen sollen Lehrpersonen unterstützen, aber nicht ersetzen. Pädagogische Arbeit soll nur durch pädagogisch qualifiziertes Personal ausgeführt werden. Der LCH fordert daher eine qualifizierte, anerkannte Ausbildung für Schulassistenzen, die sie gezielt auf ihre spezifischen Aufgaben vorbereitet und die Bildungsqualität nachhaltig sichert. Der LCH setzt sich dafür ein, die Qualifikation und Rolle der Schulassistenzen präzise zu definieren.

Smartphones und soziale Medien an Schulen – wie gelingt der Balanceakt zwischen Jugendschutz und digitaler Kompetenz?

Smartphones und soziale Medien sind aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Die Nutzung von Handys an Schulen sowie strengere Regelungen für soziale Medien werden derzeit gesellschaftlich und politisch intensiv diskutiert. Zentral ist dabei die Frage, wie Jugendschutz und digitale Teilhabe angemessen verbunden werden können. Der LCH vertritt hierzu eine differenzierte Haltung, die sowohl Chancen als auch Risiken digitaler Medien berücksichtigt. Ein pauschales Verbot reicht nicht aus und darf keine Ausrede für fehlende Prävention sein. Stattdessen verfolgt der LCH eine umfassende Strategie, die gesetzliche Vorgaben, Medienbildung und die Unterstützung der Eltern umfasst. Nur wenn Schutzmassnahmen, Kompetenzförderung und klaren Regelungen gut zusammen wirken, können Schulen Kinder und Jugendliche wirksam auf ein eigenverantwortliches Leben im digitalen Raum vorbereiten.

Datum

30.07.2025

Autor
(red)

Publikation
Aus dem LCH