Kita-Initiative mischt Politik auf

Die Kita-Initiative will den Anspruch auf familienergänzende Betreuung in der Verfassung festschreiben. Die Geschäftsleitung LCH unterstützt diese Initiative. Das nationale Parlament diskutiert derweil über eine definitive Lösung für die Anstossfinanzierung. 

Die von der Geschäftsleitung LCH unterstützte Kita-Initiative will den Anspruch auf familienergänzende Betreuung gesetzlich verankern. Bild: iStock/SDI Productions

Die SP hat Anfang März die sogenannte Kita-Initiative lanciert, die von einer breiten Allianz von Parteien und Organisationen getragen wird. Die Initiative sei ein wichtiges Puzzlestück auf dem Weg zu mehr Gleichstellung der Geschlechter, schreibt das Initiativkomitee auf seiner Website. 

Zehn Prozent des Einkommens als Grenze 

Die Initiative will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass jedes Kind einen Anspruch auf familienergänzende Betreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot nutzen wollen. Die Kantone werden verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Dieses soll allen Kindern ab drei Monaten bis zum Ende des Grundschulunterrichts offenstehen. Dafür können die Kantone von den Eltern Beiträge verlangen, die aber auf keinen Fall zehn Prozent ihres Einkommens übersteigen dürfen. Der Bund müsste bei Zustandekommen und späterer Annahme der Initiative zwei Drittel der Kosten übernehmen. 

Geschäftsleitung LCH befürwortet Initiative 

Die Geschäftsleitung LCH (GL LCH) ist der Meinung, dass alle Kinder ein Anrecht auf gute und faire Startbedingungen haben. «Qualitätsvolle Kinderbetreuung trägt dazu bei, dass Kinder ihre emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten ganzheitlich entwickeln können», erklärt Franziska Peterhans, Zentralsekretärin LCH, auf Anfrage von www.LCH.ch. Deshalb hat die GL LCH entschieden, die Kita-Initiative zu unterstützen.  

Schweiz in den hinteren Rängen 

Damit möglichst alle Kinder von diesen positiven Effekten profitieren könnten, müsse die Kinderbetreuung für Familien bezahlbar sein, fordert Peterhans. «Mit der Deckelung der Betreuungskosten bei 10 Prozent des Einkommens machen wir einen bedeutenden Fortschritt», ist sie überzeugt. Dieser sei auch nötig: Gemäss einer Unicef-Studie vom vergangenen Jahr liegt die Schweiz bei der Kinderbetreuung auf Rang 38 von 41 untersuchten OECD- und EU-Ländern. 

kibesuisse nicht im Komitee dabei 

Dagegen hat der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) beschlossen, sich nicht aktiv im Komitee der Kita-Initiative zu beteiligen. Er begrüsst zwar die Grundanliegen, bemängelt aber die konkrete Ausgestaltung der Initiative. Konkret vernachlässige sie den Bildungsauftrag der familienergänzenden Angebote, teilt kibesuisse auf seiner Website mit. Der Verband will sich deshalb im politischen Prozess für Verbesserungen engagieren. 

Anstossfinanzierung soll nicht auslaufen 

Die Kita-Initiative wirft schon ihre Schatten voraus: Das provisorische Impulsprogramm des Bundes für die Schaffung von Kita-Plätzen läuft Ende Januar 2023 aus. Nun will die nationalrätliche Bildungskommission (WBK-N) mit einer Parlamentarischen Initiative diese Anstossfinanzierung in eine dauerhafte Unterstützung überführen. Die WBK-N hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet und Mitte Mai in die Vernehmlassung geschickt. 

Verlängerung bis Ende 2024 zeichnet sich ab 

Es ist aber absehbar, dass das Gesetz bis zum Ende des Programms nicht verabschiedet sein wird. Deshalb hat die WBK-N eine weitere Parlamentarische Initiative eingereicht, um das Impulsprogramm bis höchstens Ende 2024 zu verlängern. An seiner Sitzung Mitte Mai hat sich der Bundesrat mit einem entsprechenden Antrag einverstanden erklärt. 

Datum

18.05.2022

Autor
Maximiliano Wepfer