Standpunkte

Wildwuchs muss ein Ende haben

Schulassistenzen sind nur dann eine willkommene Entlastung, wenn auch der Rahmen stimmt. Doch da liegt noch einiges im Argen, schreibt Daniel Gebauer, Mitglied der LCH-Geschäftsleitung.

Daniel Gebauer, Mitglied der Geschäftsleitung LCH

Die Situation des Assistenzpersonals an Schulen ist gelinde gesagt unübersichtlich. Gesamtschweizerisch herrscht ein unkon­trollierter Wildwuchs, der die Schulen in der jetzigen herausfordernden Zeit vor zusätzliche Schwierigkeiten stellt.

Diesen Eindruck gewann eine vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe. Sie wollte herausfinden, welche Einsatzmöglichkeiten, Ausbildungswege und Anstellungsbedingungen von Schulassistenzen es gibt. Es ist nicht einmal bekannt, wann die ersten Schulassistenzen zum Einsatz gekommen sind. Sie waren aber offenbar nötig. Sie stellten in den eingesetzten Klassen eine geschätzte Entlastung dar. Auf diese Unterstützung plötzlich verzichten zu müssen, wäre deshalb für alle Beteiligten undenkbar. Schulassistenzen sind gekommen, um zu bleiben.

Artikel zum Thema: «Schulassistenzen – alle brauchen sie, aber kaum jemand hört ihnen zu» auf BILDUNGSCHWEIZ.ch, 14.10.2024

Um einen geregelten und zielführenden Einsatz von Assistenzpersonen an Schulen zu garantieren, braucht es aber nationale Standards. Der LCH fordert darum verbindliche kantonale Konzepte und Weiterbildungsabschlüsse im Rahmen der dafür zuständigen Schweizerischen Berufsbildung. Er wird seine Forderungen und die Erläuterungen dazu demnächst in einem Positionspapier veröffentlichen.

In den Konzepten muss festgehalten sein, dass die Assistenzen keine Lehrpersonen ersetzen. Sie dürfen auch in Zeiten des akuten Fachkräftemangels nicht für Vikariate oder für die integrative Förderung eingesetzt werden. Qualifizierte Aufgaben sind den Lehrpersonen vorbehalten. Dringend ist eine klare Regelung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Und weil Schulassistenzen auch geführt werden müssen, brauchen Lehrpersonen und Schulleitungen genügend Zeit dafür. Darum ist für den LCH klar: Der Einsatz von Assistenzpersonal rechtfertigt sicher keine grösseren Klassen.

In der Ausbildung von Schulassistenzen darf es keine kantonalen «Sackgassenkurse» mehr geben, die das Personal nur oberflächlich für diese pädagogische Aufgabe vorbereiten. Sie muss vom Bund mit einem eidgenössischen Fachausweis in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern (Kantone, Gemeinden), den Verbänden und den Anbietern von Aus- und Weiterbildungen geregelt sein. Zum Schutz des Assistenzpersonals sollten diese regulär angestellt und ausreichend versichert sein. Auch heikle Fragen im Zusammenhang mit der Obhuts- und Schweigepflicht sind sorgfältig zu klären. Die vorab genannten Punkte müssen daher zwingend in einem ordentlichen Arbeitsvertrag geregelt werden.

Nur unter diesen Bedingungen ist der Einsatz von Schulassistenzen für alle ein Gewinn. Und trotzdem sind sie nicht immer die richtige Massnahme. Je nach Ausgangslage in einer Klasse sind zwei Lehrpersonen im Teamteaching pädagogisch sinnvoller.

Der «Standpunkt» ist eine monatliche Kolumne der Geschäftsleitungsmitglieder des LCH. Die Aussagen geben die persönliche Meinung der einzelnen Autorinnen und Autoren wieder.

Datum

14.10.2024

Autor
Daniel Gebauer, Mitglied der Geschäftsleitung LCH

Publikation
Standpunkte