Digitale Bildung
Kommentar

Kein KI-Verbot in Klassenzimmern

Beat A. Schwendimann, Leiter Pädagogik LCH, sieht keinen Sinn in Verboten von Systemen wie ChatGPT. Stattdessen brauchen Lehrpersonen Leitlinien für den Umgang damit. Ein Kommentar.

Beat A. Schwendimann, Leiter Pädagogik LCH. Foto: Philipp Baer

Trotz der Gefahren generativer künstlicher Intelligenz (KI) ist aus Sicht des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH ein pauschales Verbot von ChatGPT & Co in Schulen der falsche Weg.

Erstens werden generative KI-Dienste bald omnipräsent sein – als fester Bestandteil aller gängigen Plattformen, von Google Doc und Powerpoint bis zu Outlook. KI-Assistenten werden zum ständigen Begleiter bei der Arbeit mit Office- und Collaboration-Tools gehören.

Zweitens gilt es zu beachten, dass die Schule zum Ziel hat, die Schülerinnen und Schüler auf einen mündigen Umgang in einer von KI-geprägten Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dazu braucht es statt Verboten eine differenzierte, pädagogisch begründete Strategie, wie, wann und wozu diese Technologien im Unterricht lernwirksam eingesetzt werden können. Sind punktuelle Verbote angezeigt, beispielsweise im Rahmen von Prüfungssituationen, sollten diese ebenfalls im Rahmen dieser Strategie nachvollziehbar geregelt werden.

 

«Der LCH sieht das Potenzial und die Risiken generativer KI-Systeme für Schulen.»

 

Der LCH und seine Arbeitsgruppe Digitale Transformation sind der Meinung, dass jede neue Technologie oder jedes neue Werkzeug sorgfältig geprüft werden sollte, bevor es im Unterricht eingesetzt wird. Der Fokus sollte dabei immer auf der Verbesserung und Erweiterung der Lernprozesse liegen. Mit KI wird nicht nur ein neues Werkzeug eingeführt, sondern die Dienste haben das Potenzial, Lerninhalte, Methoden und das Prüfungswesen zu beeinflussen und zu verändern.

Entscheidend sind auch klare Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern hat höchste Priorität. Nationale Richtlinien müssen erarbeitet werden. Lehrpersonen brauchen Leitlinien und gesetzliche Regelungen für einen ethischen Umgang mit KI.

Der LCH sieht das Potenzial generativer KI-Systeme für Schulen und ist sich deren Risiken bewusst. Statt Verbote braucht es pädagogischen Weitblick und Weiterentwicklung. Die Vorbereitung auf einen mündigen und kompetenten Umgang in einer Kultur der Digitalität setzt voraus, dass man mit, durch und über KI lernt. Nur wenn Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler KI-Systeme kritisch, aber selbstbewusst einsetzen, können diese unsere Schulen bereichern, ohne deren Werte und Ziele zu untergraben. Der Mensch steht im Mittelpunkt – KI ist lediglich ein Werkzeug.

Datum

01.11.2023

Autor
Beat A. Schwendimann

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