Standpunkt-Kolumne

Rechtliche Lücke bei Mobbing muss geschlossen werden

Kinder und Jugendliche müssen besser vor Cybermobbing und Mobbing geschützt werden. LCH-Geschäftsleitungsmitglied Sandra Locher Benguerel erklärt, warum es die neue Strafnorm braucht.

Sandra Locher Benguerel fordert, dass die zweite Landessprache stärker in die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler eingebunden wird. Foto: Gion Pfander

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz. Zu oft ist dieser im Alltag aber nicht gewährleistet. Mobbing und Cybermobbing gehören dabei zu den häufigsten Formen psychischer Gewalt. Sie zielen darauf ab, jemanden blosszustellen, zu demütigen, einzuschüchtern oder auszuschliessen.

Gerade im Internet kommt eine besondere Dynamik hinzu: Inhalte verbreiten sich schnell, können lange verfügbar bleiben und die Täterschaft ist teils anonym. Das macht Cybermobbing besonders belastend. Dies zeigen repräsentative Studien. Die James-Studie etwa belegt, dass 30 Prozent der befragten Jugendlichen mindestens einmal Formen von Cybermobbing erlebt hat. Konkret geht es dabei beispielsweise um Beschimpfungen oder die Verbreitung unangenehmer Bilder im Netz. Die Auswirkungen auf Betroffene darf nicht unterschätzt werden. Cybermobbing kann ihre Entwicklung und ihr Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen.

Eigenständige Strafnorm für Mobbing und Cybermobbing

Wir Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass Mobbing und Cybermobbing mit dem heute geltenden Recht zwischen Stuhl und Bank fällt. Bestehende Strafnormen erfassen zwar einzelne Handlungen, wie Drohungen, Nötigungen oder Ehrverletzungen. Das Problem beim Mobbing ist jedoch, dass es häufig aus gezielten, wiederholten Handlungen besteht, die erst in ihrer Gesamtheit volle Wirkung entfalten. Bleiben die Einzelhandlungen unter der Strafbarkeitsschwelle, liegt der eigentliche Unrechtsgehalt der Mobbing-Dynamik im Verborgenen. Eine eigenständige Strafnorm für Mobbing und Cybermobbing schliesst genau diese Lücke. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Lernenden: Psychische Gewalt kann auch Lehrpersonen betreffen. Die Gewaltstudie des LCH zeigt, dass zwei von drei Lehrpersonen psychische oder physische Gewalt erlebten.

Konflikte finden nahtlos zwischen Pausenplatz und Chat statt

Die Rechtskommission des Nationalrates will dies ändern und hat einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Dies begrüsse ich sehr. Die neue Strafnorm soll sowohl analoge als auch digitale Formen erfassen und damit die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen besser abbilden. Das ist wichtig, weil Konflikte und Übergriffe heute oft nahtlos zwischen Pausenplatz, Schulweg und Chat wechseln.

Leider bin ich auch davon überzeugt, dass der neue Strafartikel nicht ausreichen wird, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Es braucht zudem einen nationalen Aktions- und Massnahmenplan gegen Mobbing und Cybermobbing. Die Qualität der heute existierenden Präventions- und Unterstützungsprogramme hängt stark von einzelnen Schulgemeinden oder Kantonen ab. Mobbing und Cybermobbing geschieht aber überall nach denselben Mustern. Eine stärkere nationale Koordination wird regionale Qualitätsunterschiede verringern und Schutz sowie Hilfe allen Betroffenen zugänglich machen, unabhängig ihres Wohnortes.

Der «Standpunkt» ist eine Kolumne der Geschäftsleitungsmitglieder des LCH. Die Aussagen geben die persönliche Meinung der einzelnen Autorinnen und Autoren wieder.

Datum

15.09.2026

Autor
Sandra Locher Benguerel

Publikation
Standpunkte