Wichtige Organe des LCH sind neben der Geschäftsstelle und der Geschäftsleitung auch die Delegiertenversammlung, die Präsidienkonferenz, die Fachstelle Pädagogik und die Rechnungsprüfungskommission (RPK).
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des LCH. Ihre Sitzungen sind für Verbandsmitglieder öffentlich.
Zusammensetzung
- 1 gewählte Standesvertreterin/gewählter Standesvertreter pro Kantonalsektion
- 1 weitere gewählte Vertreterin/weiterer gewählter Vertreter für angefangene 1000 Sektionsmitglieder
- 2 gewählte Vertreterinnen/Vertreter pro Stufen- und Fachverband bzw. gemäss PrK-Reglement (Art. 6)
- Vertreterinnen/Vertreter der assoziierten Organisationen gemäss Kooperationsverträgen
Beratende Stimmen
- Mitglieder der Geschäftsleitung LCH
- Präsidentinnen/Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission, der Ständigen Kommissionen und der Stufen- und Fachkommissionen
Die Aufgaben der Delegiertenversammlung
A. DIE RICHTLINIEN
- Beschlussfassung über verbandspolitische Grundsätze und Rahmenbedingungen der Verbandstätigkeit
B. DIE ORDENTLICHEN JAHRESGESCHÄFTE
- Genehmigung der Jahresberichte
- Genehmigung der Jahresrechnungen
- Genehmigung der Jahresplanung, der Budgets und Festsetzung der Beiträge sowie der Zahlungstermine
- Festsetzung der Fondseinlagen
C. WAHLEN
- Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Geschäftsleitung und der Präsidentin/des Präsidenten
- Wahl der Rechnungsprüfungskommission
- Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats der Solidaritäts- und Ausbildungsstiftung
D. AUFNAHME BZW. AUSSCHLUSS VON MITGLIEDSORGANISATIONEN
- Aufnahme bzw. Ausschluss von Kantonalsektionen und Stufen- und Fachverbänden
- Aufnahme bzw. Ausschluss von assoziierten Organisationen durch Genehmigung bzw. Kündigung des Kooperationsvertrages
E. VERHANDLUNGEN
- Rekurse gegen Beschlüsse der Präsidienkonferenz
- Behandlung von Anträgen
- Beschluss über länger andauernde Verbindungen zu anderen Organisationen
- Beschluss über verbandseigene Institutionen
- Ernennung der Ehrenmitglieder
- Statutenrevision (gem. Art. 39)
Einberufung der ordentlichen Delegiertenversammlung - Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich statt.
- Die Ankündigung der Delegiertenversammlung erfolgt mindestens sechs Wochen vorher durch die Geschäftsleitung bei gleichzeitiger Zustellung der provisorischen Traktandenliste, der Anträge und der Wahlvorschläge der stimmberechtigten Mitglieder der Geschäftsleitung und der Präsidentin/des Präsidenten an die Mitgliedsorganisationen.
- Die definitive schriftliche Einladung erfolgt mindestens drei Wochen vor der Delegiertenversammlung.
- Die Geschäftsleitung kann in dringenden Fällen die Frist für die Einberufung und Ankündigung der Traktanden oder eines einzelnen Traktandums auf zehn Tage verkürzen.
Präsidienkonferenz
Die Präsidienkonferenz ist das strategische Führungsorgan des LCH. Sie tritt so oft zusammen, wie es die Geschäfte erfordern, in der Regel dreimal pro Jahr. Die Präsidienkonferenz wird von der Geschäftsleitung einberufen. Die Einberufung einer ausserordentlichen Präsidienkonferenz kann unter schriftlicher Angabe der Gründe verlangt werden, wenn dies von mindestens drei Mitgliedsorganisationen unterstützt wird.
Zusammensetzung
- 2 Vertreterinnen/Vertreter der Kantonalsektionen (Präsidentin/Präsident und eine weitere, frei bestimmbare Vertreterin/ein weiterer, frei bestimmbarer Vertreter)
- Präsidentinnen/Präsidenten der Stufen- und Fachverbände bzw. der Stufen- und Fachkommissionen oder deren Vertreterinnen/Vertreter
- Präsidentinnen/Präsidenten der assoziierten Organisationen
- Stimmberechtigte Mitglieder der Geschäftsleitung
- Leitende Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des LCH
Die Präsidienkonferenz hat das Recht, Anträge an die Delegiertenversammlung zu stellen. Sie beschliesst mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmberechtigt sind die oben aufgezählten Personen. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin/der Präsident den Stichentscheid.
Aufgaben der Präsidienkonferenz
- Führung des LCH im Sinne des Zweckartikels
- Vorbereitung von Fachtagung und Delegiertenversammlung
- Überwachung der Ausführung von DV-Beschlüssen
- Genehmigung der Reglemente für den Solidaritätsfonds, für die Ständigen Kommissionen und die Stufen- und Fachkommissionen sowie für die Rechnungsprüfungskommission
- Genehmigung der Statuten für den Sozial- und Ausbildungsfonds
- Erarbeitung der verbandspolitischen Grundsätze und der Rahmenbedingungen der Verbandstätigkeit
- Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des LCH aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder der Geschäftsleitung
- Einsetzen von Ständigen Kommissionen
- Bestätigung der von der Geschäftsleitung eingesetzten Arbeitsgruppen und der entsprechenden Mandate
- Übernahme von Aufgaben in Zusammenarbeit und Absprache mit der Geschäftsleitung
- Ausschluss von Einzelmitgliedern gemäss Art. 8 Abs. 2.
Fachstelle Pädagogik
Die Fachstelle Pädagogik ist ein bildungswissenschaftlicher Dienst des Verbandes mit folgenden Hauptaufgaben:
- Fachliche Beratung der Verbandsorgane zu schulpädagogischen Themen (Positionspapiere des Verbands, Bearbeitung von Vernehmlassungen etc.).
- Beratung der kantonalen und interkantonalen Mitgliedorganisationen in pädagogischen Fachfragen (Dokumentation, Argumentarien, Unterstützung von Projektgruppen).
- Mitwirkung in der Verbandsführung, in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Vertretung des LCH in Gremien der EDK und des Bundes.
Der Leiter der Fachstelle Pädagogik ist Mitglied der Geschäftsleitung des LCH mit beratender Stimme.
Leiter Fachstelle Pädagogik
Dr. Beat A. Schwendimann
LCH, Kulturpark
Pfingstweidstrasse 16
8005 Zürich
+41 44 315 54 54
E-Mail
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Pädagogik
Michael Späth
LCH, Kulturpark
Pfingstweidstrasse 16
8005 Zürich
+41 44 315 54 54
E-Mail
Rechnungsprüfungskommission
Status
Die Rechnungsprüfungskommission RPK überwacht die Rechnungsführung des LCH, für welche die Geschäftsleitung LCH zuständig ist. Dies betrifft sowohl die Hauptrechnung des LCH als auch die Nebenrechnungen wie BILDUNG SCHWEIZ, Reisedienst LCH, Solidaritätsfonds und Verlag LCH.
Zusammensetzung
Die RPK besteht aus drei Mitgliedern, die weder der Geschäftsleitung angehören noch in einem Angestellten- oder Auftragsverhältnis zum LCH stehen dürfen. Sie wird durch die Delegiertenversammlung des LCH gewählt. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine Präsidentin, einen Präsidenten. Die Amtsdauer ist gemäss Art. 21 der Statuten des LCH auf drei Amtsperioden beschränkt.
Aufgabe
Die Rechnungsprüfungskommission prüft mindestens jährlich das gesamte Rechnungswesen und die finanziellen Geschäfte des LCH. Sie erstatten der Delegiertenversammlung schriftlichen Bericht.