Wichtige Organe des LCH sind neben der Geschäftsstelle und der Geschäftsleitung auch die Delegiertenversammlung, die Präsidentenkonferenz, die Pädagogische Arbeitsstelle LCH
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des LCH. Ihre Sitzungen sind für Verbandsmitglieder öffentlich.
Zusammensetzung
- 1 gewählter Standesvertreter/gewählte Standesvertreterin pro Kantonalsektion
- 1 weiterer gewählter Vertreter/weitere gewählte Vertreterin für angefangene 1000 Sektionsmitglieder
- 2 gewählte Vertreter/Vertreterinnen pro Stufen- und Fachverband bzw. gemäss PrK-Reglement (Art. 6)
- Vertreter/Vertreterinnen der assoziierten Organisationen gemäss Kooperationsverträgen
Beratende Stimmen
- Mitglieder der Geschäftsleitung LCH
- Leiter/Leiterin der Kommunikationsabteilung LCH
- Präsidenten/Präsidentinnen der Rechnungsprüfungskommission, der Ständigen Kommissionen und der Stufen- und Fachkommissionen
Die Aufgaben der Delegiertenversammlung
A. DIE RICHTLINIEN
- Beschlussfassung über verbandspolitische Grundsätze und Rahmenbedingungen der Verbandstätigkeit
B. DIE ORDENTLICHEN JAHRESGESCHÄFTE
- Genehmigung der Jahresberichte
- Genehmigung der Jahresrechnungen
- Genehmigung der Jahresplanung, der Budgets und Festsetzung der Beiträge sowie der Zahlungstermine
- Festsetzung der Fondseinlagen
- Genehmigung des Fachtagungsbudgets
C. WAHLEN
- Wahl der Geschäftsleitung und der leitenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
- Wahl der Rechnungsprüfungskommission
- Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats der Solidaritäts- und Ausbildungsstiftung
- Einsetzen von ständigen Kommissionen
D. AUFNAHME BZW. AUSSCHLUSS VON MITGLIEDSORGANISATIONEN
- Aufnahme bzw. Ausschluss von Kantonalsektionen und Stufen- und Fachverbänden
- Aufnahme bzw. Ausschluss von assoziierten Organisationen durch Genehmigung bzw. Kündigung des Kooperationsvertrages
E. VERHANDLUNGEN
- Rekurse gegen Beschlüsse der Präsidentenkonferenz
- Behandlung von Anträgen
- Beschluss über länger andauernde Verbindungen zu anderen Organisationen
- Beschluss über verbandseigene Institutionen
- Ernennung der Ehrenmitglieder
Statutenrevision (gem. Art. 40)
Einberufung der ordentlichen Delegiertenversammlung
- Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich statt.
- Die Ankündigung der Delegiertenversammlung erfolgt mindestens sechs Wochen vorher durch die Geschäftsleitung bei gleichzeitiger Zustellung der provisorischen Traktandenliste, der Beschlussdokumente und der Wahlvorschläge an die Mitglieder.
- Die definitive schriftliche Einladung erfolgt mindestens drei Wochen vor der Delegiertenversammlung.
- Die Geschäftsleitung kann in dringenden Fällen die Frist für die Einberufung und Ankündigung der Traktanden oder eines einzelnen Traktandums auf zehn Tage verkürzen.
Präsidentenkonferenz
Die Präsidentenkonferenz ist das strategische Führungsorgan des LCH. Sie tritt so oft zusammen, wie es die Geschäfte erfordern, in der Regel dreimal pro Jahr. Die Präsidentenkonferenz wird von der Geschäftsleitung einberufen. Die Einberufung einer ausserordentlichen Präsidentenkonferenz kann unter schriftlicher Angabe der Gründe verlangt werden, wenn dies von mindestens drei Mitgliedsorganisationen unterstützt wird.
Zusammensetzung
- 2 Vertreter/Vertreterinnen der Kantonalsektionen (Präsident/Präsidentin und ein weiterer, frei bestimmbarer Vertreter/eine weitere, frei bestimmbare Vertreterin)
- Präsidenten/Präsidentinnen der Stufen- und Fachverbände bzw. der Stufen- und Fachkommissionen oder deren Vertreter/Vertreterinnen
- Präsidenten/Präsidentinnen der assoziierten Organisationen
- Mitglieder der Geschäftsleitung
- leitende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des LCH
Die Präsidentenkonferenz hat das Recht, Anträge an die Delegiertenversammlung zu stellen. Sie beschliesst mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmberechtigt sind die oben aufgezählten Personen. Bei Stimmengleichheit hat der Zentralpräsident/die Zentralpräsidentin den Stichentscheid.
Aufgaben der Präsidentenkonferenz
- Führung des LCH im Sinne des Zweckartikels
- Vorbereitung von Fachtagung und Delegiertenversammlung
- Überwachung der Ausführung von DV-Beschlüssen
- Genehmigung der Reglemente für den Solidaritätsfonds, für die Ständigen Kommissionen und die Stufen- und Fachkommissionen sowie für die Rechnungsprüfungskommission
- Genehmigung der Statuten für den Sozial- und Ausbildungsfonds
- Erarbeitung der verbandspolitischen Grundsätze und der Rahmenbedingungen der Verbandstätigkeit
- Wahl des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des LCH aus dem Kreis der Mitglieder der Geschäftsleitung
- Bestätigung der von der Geschäftsleitung eingesetzten Arbeitsgruppen und der entsprechenden Mandate
- Übernahme von Aufgaben in Zusammenarbeit und Absprache mit der Geschäftsleitung
- Ausschluss von Einzelmitgliedern gemäss Art. 8 Abs. 2.
Pädagogische Arbeitsstelle
Die Pädagogische Arbeitsstelle (PA LCH) ist ein bildungswissenschaftlicher Dienst des Verbandes mit folgenden Hauptaufgaben:
- Fachliche Beratung der Verbandsorgane zu schulpädagogischen Themen (Positionspapiere des Verbands, Bearbeitung von Vernehmlassungen etc.).
- Beratung der kantonalen und interkantonalen Mitgliedorganisationen in pädagogischen Fachfragen (Dokumentation, Argumentarien, Unterstützung von Projektgruppen).
- Mitwirkung in der Verbandsführung, in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Vertretung des LCH in Gremien der EDK und des Bundes.
Der Leiter der Pädagogischen Arbeitsstelle (PA LCH) ist Mitglied der Geschäftsleitung des LCH mit beratender Stimme.
Leiter Pädagogische Arbeitsstelle
Dr. Beat A. Schwendimann
LCH, Kulturpark
Pfingstweidstrasse 16
8005 Zürich
+41 44 315 54 54
E-Mail
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Pädagogik
Michael Späth
LCH, Kulturpark
Pfingstweidstrasse 16
8005 Zürich
+41 44 315 54 54
E-Mail