Vorsorgeberatung

Beiträge der VVK AG

Die Beiträge der VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG erscheinen in unregelmässiger Folge in BILDUNG SCHWEIZ. Zudem wird im Newsletter LCH auf jeden neuen Beitrag hingewiesen.

 

Paradigmenwechsel in der Finanzberatungsbranche

Ab dem 1. Januar 2020 gilt das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Welche Konsequenzen das mit sich bringt, erklärt Vorsorgeexperte Willy Graf.

Was ändert sich mit dem FIDLEG genau?

Willy Graf: Der Zweck des FIDLEG in Artikel 1 ist Kundenschutz. Das bedeutet für alle Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen und Finanzberater, ihre Arbeitsweise anzupassen. Es müssen beispielsweise viel mehr Daten abgefragt, überprüft, dokumentiert und den Kundinnen und Kunden transparent zur Verfügung gestellt werden. Das gilt für alle Anbieter und bedingt mehr Personal oder mehr elektronische Lösungen für die Erledigung dieser Aufgaben. Dies verursacht zusätzliche Kosten.

Wie muss man sich das vorstellen?
Als das Gesetz 2013 im Entwurf vorgestellt wurde, hätte das nach einer heutigen Studie des Schweizerischen Gewerbeverbandes rund 500 Millionen Franken Mehrkosten für Kundinnen und Kunden bedeutet. Eine Abwälzung der Kosten musste aus unserer Sicht verhindert werden. Diese Gefahr hat Beat W. Zemp, der heutige Ehrenpräsident des LCH, früh erkannt und sich gemeinsam mit uns an vorderster Front für ein Gesetz zu tragbaren Kosten für die Endverbraucher eingesetzt.

Wie wurde das erreicht?
Durch die Gründung eines Verbandes mit Vertretern der grossen nationalen Verbände im Beirat. Damit konnten früh die Bedürfnisse der Beraterinnen und Berater und der Kundinnen und Kunden gesetzeskonform in die Diskussion eingebracht werden. Das hat sich gelohnt, die Studie spricht noch von rund 80 Millionen Mehrkosten.

Was ändert sich genau für die Kunden der VVK?
Das neue Gesetz gilt für alle Anbieter von Finanzdienstleistungen. Die Vorschriften verursachen sowohl bei grossen Banken als auch bei kleineren selbstständigen Beratern mehr Kosten. Wie bisher sind wir für volle Kostentransparenz ohne Quersubventionierung durch Gebührenerhöhung. Eine Leistung für die Kunden muss ausgewiesen und von diesen fair bezahlt werden. Genau so, wie wir das schon seit mehr als 20 Jahren machen. Wir sind gespannt, wie sich die Banken verhalten werden.

Wie haben Sie das mit den bestehenden Kundinnen und Kunden, beispielsweise den Mitgliedern LCH, gelöst?
Wir haben diesen Mehraufwand früh erkannt. Deshalb haben wir rund 30 Kundinnen und Kunden eingeladen, dazu mehrere Vertreter unserer Partnerverbände, und das Problem offen thematisiert. Dabei haben sich die Teilnehmenden für eine Serviceabonnementslösung ausgesprochen. Unsere Kundinnen und Kunden zahlen ab dem 1. Januar 2020 wie bis anhin ein Honorar für die Erstellung eines obligatorischen Vorsorgeplans. Alle im Plan vorgesehenen Tätigkeiten sind grösstenteils durch ein jährliches Abonnement abgedeckt. Mit einem Produkt zusammenhängende Kosten wie Provisionen oder Gebühren werden zusätzlich ausgewiesen, erklärt und müssen von den Kunden akzeptiert werden.

Wie erfüllen Sie den Kundenschutz?
Interessanterweise verlangt das Gesetz bei der wichtigsten Bestimmung zur Beratung einer Kundin oder eines Kunden eine sogenannte Eignungsprüfung. Diese ist nach Meinung aller befragten Anwälte mit einem Vorsorgeplan am besten erfüllt. Die Mitglieder LCH werden also schon seit mehr als 20 Jahren nach den höchsten Ansprüchen des heute im Gesetz verankerten Kundenschutzes beraten. Darauf sind wir stolz.

«Einfachheit und Sicherheit geben ein gutes Gefühl»

Erschienen in BILDUNG SCHWEIZ 9 | 2019.